Die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt meldeten für diesen Zeitraum insgesamt 708 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 3,5 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Anders als im I. Quartal 2023 wurden wieder mehr Insolvenzanträge für Unternehmen (+11,1 %) und ehemals selbstständig Tätige (+8,8 %) übermittelt.
In Sachsen-Anhalt wurden im I. Quartal 2024 insgesamt 70 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen gemeldet. Wie 2022 und 2023 betrafen die meisten Insolvenzen Unternehmen aus dem Baugewerbe. Hier wurden 15 Anträge verzeichnet. Auch in den Wirtschaftsbereichen Gastgewerbe und Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz waren ähnlich viele Unternehmen wie in den Vorjahren von einer Insolvenz betroffen. Für das I. Quartal wurden für beide Wirtschaftsbereiche jeweils 10 Verfahren gemeldet.
Die Anzahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren blieb im Vergleich zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau. Im I. Quartal 2024 wurden 518 Anträge gestellt, 2023 waren es 513 Verfahren. Gegenüber dem I. Quartal 2022 ist die Anzahl um 9,1 % gestiegen. Für die ehemals selbstständig Tätigen wurden im I. Quartal 2024 insgesamt 111 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 2023 bzw. 2022 waren es mit 120 bzw. 102 ähnlich viele Insolvenzanträge.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 27. Mai 2024
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