Erweitertes Beratungsangebot zum Bildungs- und Teilhabepaket startet in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Familien in Sachsen-Anhalt können zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein neues Beratungsangebot nutzen. Die unabhängige Beratungsstelle der Viva Equality gUG unterstĂĽtzt Familien mit geringem Einkommen unbĂĽrokratisch und ohne Termin bei der Antragstellung zur finanziellen UnterstĂĽtzung beispielsweise fĂĽr Klassenfahrten, Nachhilfe oder Vereinsaktivitäten.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagt: „Wir wollen, dass mehr Familien vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Damit verbessern wir die Chancen junger Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut. Ziel ist es, dass weitere Kinder an gemeinsamen Aktivitäten mit ihren Freunden teilhaben. Das bedeutet mehr Chancengerechtigkeit. Das neue Beratungsprojekt unterstützt dieses Ziel und hilft Familien, alle Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes zu nutzen. Gerade bei Familien, die aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt gekommen sind, ist der Beratungsbedarf aktuell groß.“

Das Beratungsteam arbeitet eng mit Ă„mtern, Kommunen und lokalen Einrichtungen zusammen. â€žWir sind sehr froh, dass wir unser unabhängiges und kostenfreies Beratungsangebot in den vergangenen zwei Jahren soweit etablieren konnten, dass wir nun neben Berlin auch in Sachsen-Anhalt auf Länderebene agieren können”, so Julius Bertram, GrĂĽnder der BuT-Beratungsstelle und der Viva Equality gUG, die fĂĽr die Beratung in Sachsen-Anhalt eine Förderung der Deutschen Postcode-Lotterie erhalten hat.

Das Beratungsangebot der Viva Equality gUG steht in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Russisch und TĂĽrkisch zur VerfĂĽgung:


Hintergrund

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die Sozialleistungen erhalten (Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen). Sie erhalten auf Antrag zusätzliche Leistungen für Bildung (u.a. Geld für Schulbedarf, Tagesausflüge in KITA und Schulen, Klassenfahrten, Mittagessen in Schule und KITA, Nachhilfe) und Leistungen für Teilhabe (d.h. Geld für Vereinsmitgliedschaften, kulturelle Bildung und Freizeitaktivitäten mit Gleichaltrigen).

Text/Foto: Ministerium fĂĽr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17. April 2024