833 Einbürgerungen 2021 in Sachsen-Anhalt

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In 2021 erhielten in Sachsen-Anhalt 833 ausländische Personen (384 weiblich und 449 männlich) durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stieg die Einbürgerungszahl im Vergleich zum Vorjahr um 139 Personen (20,0 %).

Die Einbürgerungen erfolgten bei 270 Personen (32,4 %) aus einer europäischen, bei 438 Personen (52,6 %) aus einer asiatischen, bei 84 Personen (10,1 %) aus einer afrikanischen und bei 20 Personen (2,4 %) aus einer amerikanischen Staatsangehörigkeit heraus. Bezogen auf die Herkunftsländer hatte der größte Anteil vor der Einbürgerung die syrische Staatsangehörigkeit (257 Personen), gefolgt von 45 Personen mit rumänischer, 37 Personen mit vietnamesischer und 31 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörige aus Syrien standen 2021 zum 2. Mal an der Spitze der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten in Sachsen-Anhalt. Mit 257 Personen war ein überdurchschnittlicher Anstieg der Einbürgerungen mit bisheriger syrischer Staatsangehörigkeit um 125 % festzustellen (2020: 114 Personen). Immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden erfüllen die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 189 Menschen (22,7 %) unter 18 Jahre alt. 287 Personen (34,5 %) zählten zur Altersgruppe 18 bis unter 35 Jahre. 231 der Eingebürgerten (27,7 %) waren 35 bis unter 45 Jahre alt.

398 Menschen (47,8 %) wurden aufgrund von § 10 Abs. 1 StAG (Einbürgerung nach Mindestaufenthalt von 8 Jahren und Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen) eingebürgert. Bei 203 Einbürgerungen (24,4 %) handelte es sich um Miteinbürgerungen der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe (§ 10 Abs. 2 StAG).

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit konnten 523 der Eingebürgerten (62,8 %) beibehalten. Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können ihre Staatsbürgerschaft grundsätzlich behalten. Ansonsten wird eine Mehrstaatlichkeit beispielsweise nur akzeptiert, wenn der ausländische Staat das Ausscheiden verweigert oder sich mit der Aufgabe bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art ergeben.

Mit Blick auf die kreisfreien Städte des Landes zeigte sich, dass die meisten Einbürgerungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 217 Personen, gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 93 Personen vorgenommen wurden. Bei den Landkreisen ergab sich eine Spanne zwischen 29 Einbürgerungen im Altmarkkreis Salzwedel und 70 Einbürgerungen im Landkreis Mansfeld-Südharz.