Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 16. November 2025 kontrollierte um 11:00 Uhr eine Streife der Bundespolizei in der Haupthalle des Hauptbahnhofs Magdeburg einen Mann. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Haftbefehl suchte.
Wegen Diebstahls verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den 67-jährigen Deutschen im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 2400 Euro beziehungsweise zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Verurteilte seine Strafe nicht antrat, erließ die Magdeburger Staatsanwaltschaft vor einer Woche den Haftbefehl. Die Einsatzkräfte eröffneten dem Mann diesen, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof.
Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Sachen stellten die Beamten auch ein Springmesser fest. Dieses wurde sichergestellt. Da der Mann den haftabwendenden Betrag von insgesamt 2400 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 60 Tagen anzutreten. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls. Darüber hinaus erhält der Mann eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 17. November 2025
