3G: Das gilt ab heute in Bus und Bahn

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Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter rasant an. Deshalb soll die 3G-Regel nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Bus und Bahn gelten. Das bedeutet: Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – zusätzlich zur Maskenpflicht. Das sieht das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das heute in Kraft getreten ist.

Was sieht die 3 G-Regel vor?

  • Die 3G-Pflicht gilt in den Verkehrsmitteln des Luftverkehrs, des ÖPNV und des öffentlichen Personenfernverkehrs.
  • Die 3G-Pflicht gilt zusätzlich zur Maskenpflicht für alle Fahr- oder Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal.
  • Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis über einen negativen Corona-Test (kein Selbsttest!) mit sich führen.
  • Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

Gibt es Ausnahmen von der 3G-Regel?
Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,
  • Schülerinnen und Schüler sowie
  • die Beförderung in Taxen.

Wer kontrolliert die 3G-Regel?

  • Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Pflicht stichprobenartig zu kontrollieren.
  • Die Passagiere sind ihrerseits verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen.
  • Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache.

Die 3G-Regeln gelten ab dem 24. November 2021 und sind bis zum 19. März 2022 befristet. Eine Verlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Quelle/Bundesregierung

Symbolfoto/pixabay