Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 21. Februar 2024 wurde gegen 12:25 Uhr ein 44-JĂ€hriger in einem Regionalexpress auf der Strecke von Berlin nach Magdeburg durch eine Streife der Bundespolizei festgestellt und kontrolliert. Die anschlieĂende ĂberprĂŒfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt am Main im September 2023 wegen Diebstahls in fĂŒnf FĂ€llen rechtskrĂ€ftig zu einer Geldstrafe von 2700 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen.
Da der Deutsche den Zahlungen bisher nicht nachkam, sich unbekannten Aufenthaltes befand und er sich, trotz ergangener Ladung, nicht dem Strafantritt stellte, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl im Januar dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof. Da der Verurteilte den geforderten Geldbetrag nicht begleichen konnte, ĂŒbergaben ihn die Bundespolizisten am selbigen Tag an die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme informiert.
Text/Foto: Bundespolizei