Magdeburg (ots) – Am Montag, den 26. Mai 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 06:30 Uhr im Hauptbahnhof Magdeburg einen Mann. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner ermittelten Personalien im Fahndungssystem der Polizei stellten die Beamten fest, dass gleich zwei Staatsanwaltschaften per Vollstreckungshaftbefehlen nach ihm suchten.
Bereits im Mai 2021 verurteilte das Amtsgericht Bautzen den Deutschen wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1955 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen. Einen Teil des auferlegten Geldbetrages beglich er, doch die restliche Zahlung von 935 Euro blieb bisher aus. Folglich erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Görlitz – Zweigstelle Bautzen Anfang Januar dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Ein Weiterer folgte einen Monat später durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Grundlage dafür war seine rechtskräftige Verurteilung beim Amtsgericht Döbeln wegen Körperverletzung zu 800 Euro Geldstrafe beziehungsweise 40 Tage Haft im Oktober 2023. Auch diesen Strafbefehl ignorierte der 33-Jährige. Er zahlte weder, noch stellte er sich der erneuten Haftstrafe.
Die Einsatzkräfte eröffneten ihm die beiden Vollstreckungshaftbefehle, nahmen ihn fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 1735 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Beamten die ausschreibenden Behörden über den Vollzug der jeweiligen Haftbefehle.
Text/Foto: Bundespolizei