150.000ster Bescheid erteilt und 120,8 Mio. Euro Corona-VerdienstausfallentschÀdigung ausgezahlt

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Halle/ST. Das Landesverwaltungsamt hat in diesem Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie 150.000 Bescheide fĂŒr VerdienstausfallentschĂ€digungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an Betroffene ĂŒbermittelt.

144.000 Sachsen-Anhalter konnten auf dieser gesetzlichen Grundlage entschÀdigt werden. 120,8 Mio. Euro wurden dabei ausgezahlt.

FĂŒr den Bereich der VerdienstausfallentschĂ€digung aufgrund des § 56 IfSG war das Landesverwaltungsamt bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zustĂ€ndig. Bis dahin gab es weder eine solche Antragsflut noch diesen Bedarf an Informationen und schneller Hilfe. Umgehend wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die einen durchschnittlichen Personalbestand von 35 eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bis zu 35 Studenten hatte.
„Die kontinuierliche Arbeit in dieser PersonalstĂ€rke hat sich ausgezahlt. Der von uns priorisierte Kreis der Eltern und SelbststĂ€ndigen erhĂ€lt nach nur zwei Wochen eine Entscheidung ĂŒber den Verdienstausfall.“, erlĂ€utert Thomas Pleye die durchschnittlichen aktuellen Bearbeitungszeiten.

Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bei der Bearbeitung auf ein Onlinefachverfahren des Bundes zu setzen, hat sich als positiv und ausgesprochen effizient bewÀhrt. Auch die Einrichtung eines Funktionspostfachs und einer Hotline haben sich als gewinnbringend gezeigt.

„Alle Parameter, von Bearbeitungsdauer ĂŒber die gezahlten VerdienstausfallentschĂ€digungen, können sich im bundesweiten Vergleich sehen lassen.“, fasst Thomas Pleye die erfolgreiche Arbeit des Landesverwaltungsamtes zusammen.

Hintergrund:

Im Infektionsschutzgesetz ist der Verdienstausfall aufgrund z.B. einer Pandemie geregelt.

§ 56 Abs. 1 IfSG: VerdienstausfallentschĂ€digung fĂŒr Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer wegen einer QuarantĂ€neanordnung durch das Gesundheitsamt nicht arbeitsfĂ€hig waren

§ 56 Abs. 1 IfSG: VerdienstausfallentschĂ€digung fĂŒr SelbststĂ€ndige, die wegen einer QuarantĂ€neanordnung des Gesundheitsamtes nicht arbeiten konnten

§ 56 Abs. 1a IfSG: VerdienstausfallentschĂ€digung wegen QuarantĂ€neanordnung des Gesundheitsamtes fĂŒr die Kinderbetreuung; Antragsteller sind die Arbeitgeber der Eltern oder SelbststĂ€ndige fĂŒr sich AntrĂ€ge auf diese EntschĂ€digung konnten im Land Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt gestellt werden.

Text: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

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