Halle/Saale (ots) – Am Freitag, den 29. Dezember 2023 erhielt die Bundespolizei gegen 09:00 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung durch die Notfallleitstelle der Bahn, dass sich in einem Intercityexpress von Berlin nach Halle/ Saale eine mĂ€nnliche Person ohne erforderlichen Fahrausweis befindet. Der 24-JĂ€hrige wurde bei Ankunft des Zuges durch eine Streife der Bundespolizei angesprochen und aufgefordert sich auszuweisen. Da der aus Ungarn stammende Staatsangehörige keinen Ausweis bei sich fĂŒhrte, entschieden sich die EinsatzkrĂ€fte ihn mit zur Dienststelle zu nehmen.
Bei der ĂberprĂŒfung seiner Daten mittels eines Fingerabdruck-Scanners in der Fahndungs-Datei der Polizei stellten die Bundespolizisten seine zweifelsfreie IdentitĂ€t und einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft NĂŒrnberg-FĂŒrth fest. So wurde der Polizeipflichtige wegen Erschleichen von Leistungen im Dezember 2021 rechtskrĂ€ftig durch das Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Da er weder den Zahlungen noch der ergangenen Ladung zum Strafantritt nachkam, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft den Strafvollstreckungshaftbefehl im April 2022. Dieser wurde dem Verurteilten in seiner Muttersprache eröffnet und die Festnahme ausgesprochen.
Da er den geforderten Geldbetrag von 200 Euro nicht begleichen konnte, ĂŒbergaben ihn die EinsatzkrĂ€fte am selbigen Tag in eine nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort wird er nun den Jahreswechsel hinter Gittern verbringen mĂŒssen. Die Bundespolizei informierte die ausschreibende Behörde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme. Dem Verurteilten droht nun ein weiteres Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen.
Text/Foto: Bundespolizei