Wegfall des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024

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Haldensleben. Nach der Reise ist vor der Reise! Die Stadt Haldensleben möchte alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Haldensleben ĂŒber den Wegfall des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024 informieren.

KinderreisepĂ€sse, insbesondere die in der GĂŒltigkeit verlĂ€ngerten KinderreisepĂ€sse, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr ĂŒberall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher KinderreisepĂ€sse durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte RestgĂŒltigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schrĂ€nkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusĂ€tzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der GĂŒltigkeit verlĂ€ngerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem unter anderem der Kinderreisepass abschafft wird.

Aus diesem Grund sollten Eltern, die mit ihren Kindern in das Ausland reisen möchten, rechtzeitig vor Reisebeginn an die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses denken, da hier eine Herstellungsdauer von drei bis sechs Wochen in der Bundesdruckerei zu beachten ist.

Bereits ausgestellte KinderreisepĂ€sse sind bis zu dem angegebenen GĂŒltigkeitsdatum verwendbar, vorausgesetzt das Kind ist auch anhand des Fotos weiterhin eindeutig identifizierbar.

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bmi.bund.de .

Zur Beachtung!

FĂŒr die Beantragung von Dokumenten jeglicher Art wird ein Termin im BĂŒrgerbĂŒro benötigt. Bitte denken Sie rechtzeitig an die Terminbuchung unter www.haldensleben.de oder telefonisch unter 03904/479-2510 bis 2513.

Text/Foto: Stadt Haldensleben / Stefanie Stirnweiß