Weg mit dem Schrottauto: Schenkung schriftlich regeln

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Wiesbaden. Was tun mit einem schrottreifen Auto? Oft werden die Fahrzeuge zum Ausschlachten verschenkt. Doch wenn sie danach am Straßenrand landen, haften unter UmstĂ€nden die ehemaligen Besitzerinnen und Besitzer wegen umweltgefĂ€hrdender Abfallentsorgung. Das Infocenter der R+V Versicherung rĂ€t deshalb zu einer schriftlichen Vereinbarung – oder zu professioneller Verwertung.

Jedes Jahr werden rund drei Millionen Autos in Deutschland endgĂŒltig abgemeldet. Rund 500.000 von ihnen sind Altfahrzeuge – also Abfall. Das Problem: Diese Wagen enthalten auch Motoröl, BremsflĂŒssigkeit und andere umweltgefĂ€hrdende Schadstoffe. „Wer sein Auto verschenkt, muss deshalb sicherstellen, dass es spĂ€ter nicht einfach am Straßenrand abgestellt wird“, erklĂ€rt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Sonst droht eine Anzeige wegen umweltgefĂ€hrdender Abfallentsorgung – selbst wenn der Wagen vor dem Verschenken ordnungsgemĂ€ĂŸ abgemeldet wurde.“

Grund dafĂŒr: Es haftet immer der letzte Halter oder die letzte Halterin. Und die Strafen fĂŒr illegale Abfallentsorgung sind hoch. Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro ist möglich – und im Extremfall sogar eine Haftstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren.Wer sein schrottreifes Auto verschenken möchte, sollte die Entsorgung deshalb schriftlich regeln: „Nur so besteht kein Haftungsrisiko“, sagt R+V-Experte Kretschmer. Er rĂ€t zudem, einen Passus mit in die Vereinbarung aufzunehmen, der die GewĂ€hrleistung fĂŒr den Zustand des Fahrzeugs und dessen RĂŒcknahme ausschließt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Die EigentĂŒmerin oder der EigentĂŒmer kann sich vom Beschenkten auch unterschreiben lassen, dass ein Wechsel stattgefunden hat. Am besten kopiert man auch den Ausweis des oder der Beschenkten.
  • Wichtig ist, den Schrottwagen vor dem Verschenken bei der Zulassungsstelle abzumelden. Dazu sollten Halterin oder Halter die schriftliche Vereinbarung mit den Beschenkten, die abgeschraubten Kennzeichen sowie Fahrzeugschein und -brief mitnehmen.
  • Eine Alternative zum Verschenken ist der Abschluss eines Kaufvertrags zu einem symbolischen Preis, beispielsweise einem Euro. DafĂŒr können Vordrucke aus dem Internet verwendet werden. Wichtig ist, dass GewĂ€hrleistung und RĂŒcknahme ausdrĂŒcklich ausgeschlossen werden.
  • Auf der sicheren Seite ist, wer das Auto einem zertifizierten Verwertungsbetrieb ĂŒberlĂ€sst oder es bei einem VertragshĂ€ndler abgibt. Die Hersteller sind verpflichtet, vollstĂ€ndige Fahrzeuge kostenlos zurĂŒckzunehmen.

Symbolfoto/pixabay