Magdeburg. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden im Zeitraum 12.03.2022 bis 13.03.2022 kombinierte Initiativkontrollen bezĂŒglich der Einhaltung vorgegebener Geschwindigkeiten sowie im Hinblick auf die VerkehrstĂŒchtigkeit von Verkehrsteilnehmern im Stadtgebiet von Magdeburg durchgefĂŒhrt.
Wie wichtig diese Kontrollen sind, zeigen die nachfolgenden Beispiele: Bereits am Vormittag des 12.03.2022 wurde der 37-JĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer eines PKW am âSchleinuferâ festgestellt, wie dieser die erlaubte Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug ĂŒbertrat. Bei der sich anschlieĂenden Kontrolle konnte der FahrzeugfĂŒhrer keinen FĂŒhrerschein vorlegen. Weiterhin wurde bekannt, dass dieser seinen PKW augenscheinlich unter dem Einfluss von BetĂ€ubungsmitteln gefĂŒhrt hatte, da ein BetĂ€ubungsmitteltest positiv reagierte.
Am Sonntag, den 13.03.2022, wurde ein 60-JĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer gegen 00:50 Uhr in der Hallischen StraĂe einer Verkehrskontrolle unterzogen, dessen Elektroroller keinen aktuellen Versicherungsschutz aufwies. Im Zuge der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest ergab mit 2,51 Promille den negativen Höchstwert, welcher im Kontrollzeitraum festgestellt werden konnte. In beiden FĂ€llen wurde bei den FahrzeugfĂŒhrern eine Blutprobenentnahme durchgefĂŒhrt und die Weiterfahrt untersagt.
Insgesamt wurden im Kontrollzeitraum fĂŒnf FahrzeugfĂŒhrer festgestellt, welche die Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol oder BetĂ€ubungsmitteln im StraĂenverkehr gefĂŒhrt hatten. Weiterhin wurden drei Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie in vier Sachverhalten wegen VerstoĂ gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.