VdK und SoVD:„Jetzt gehen wir nach Karlsruhe!“

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  • VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele: „Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.“
  • SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen.“

Berlin/Kassel. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem gestrigen Urteil um die Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten entschieden und die gemeinsame Revision des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurĂŒckgewiesen. Das heißt, dass Bestandsrentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, mit keinen weiteren Anpassungen und mit keiner Gleichbehandlung mit Neurentnern, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen, rechnen dĂŒrfen. Obwohl sich das Gericht mit seiner Entscheidung schwer tat und explizit das Engagement der VerbĂ€nde in dieser wichtigen Angelegenheit hervorhob, sah es rechtlich die HĂ€nde gebunden.

Dazu erklĂ€rt VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele: „Das Bundessozialgericht hat unserer Revision nicht entsprochen. FĂŒr alle Erwerbsminderungsrentner, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, ist das eine bittere Entscheidung. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klĂ€ren, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstĂ¶ĂŸt. Der SoVD und wir als VdK gehen deswegen nun nach Karlsruhe.“

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklĂ€rt dazu: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Auch wenn das Bundessozialgericht uns nicht Recht gegeben hat, hoffen wir weiterhin, dass uns die Verfassungsrichter in Karlsruhe zustimmen werden.“

Zum Hintergrund des Verfahrens:

Bei den Verfahren ging es um Revisionsverfahren einer KlĂ€gerin und eines KlĂ€gers, die sich bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrenten benachteiligt gesehen haben. Die beiden Verfahren wurden als Musterverfahren gefĂŒhrt. Das Urteil ist von Bedeutung fĂŒr rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte der Gesetzgeber die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und fĂŒr die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, ZuschlĂ€ge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese ZuschlĂ€ge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.

Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese ZuschlĂ€ge jedoch zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein – nur dann wĂŒrde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese ZuschlĂ€ge erst zum Juli 2024 eingefĂŒhrt und damit nach Ansicht beider SozialverbĂ€nde viel zu spĂ€t umgesetzt. Beide VerbĂ€nde hielten deshalb an ihren Klagen vor dem Bundessozialgericht fest.

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