Untersuchungshaftbefehl: Mutmaßlicher Dieb kann es einfach nicht lassen!

Veröffentlicht in: Bundespolizeiinspektion Magdeburg | 0

Halle (Saale) (ots) – Bereits am Sonntag, den 3. März 2024 wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle (Saale) gegen 22:00 Uhr über einen Diebstahl in einem Lebensmittelgeschäft informiert. Hier entwendete ein Mann mehrere Dosen Bier, steckte die Waren ein und verließ das Geschäft ohne zu bezahlen. Der Ladendetektiv hielt ihn auf.

Eine Streife übernahm den 32-jährigen Tatverdächtigen, welcher in der Filiale bereits aufgrund weiterer Diebstahlshandlungen bekannt war und dafür sowohl für das aktuell betroffene Geschäft, als auch den gesamten Hauptbahnhof Halle (Saale) ein Hausverbot besaß. Entsprechend erhielt der Deutsche Strafanzeigen wegen des Diebstahls und Hausfriedensbruchs. Doch damit nicht genug:

Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale). Demnach erschien er, trotz ordnungsgemäß zugestellter Ladung, nicht zu seiner Hauptverhandlung,- wegen Diebstahls, welche am 14. Februar dieses Jahres stattfinden sollte. Entsprechend erging der Haftbefehl, den die Bundespolizisten dem Gesuchten eröffneten und ihn festnahmen.

Der Mann wurde an die Landespolizei des Polizeireviers Halle (Saale) übergeben, welche ihn am gestrigen Tag dem Haftrichter am Amtsgericht Halle (Saale) vorführten. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Entsprechend landete er in einer Justizvollzugsanstalt.

Text/Foto: Bundespolizei