Unfall im Winterurlaub: Fast 400 Rücktransporte durch den ADAC Ambulanz-Service

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ADAC rät zum Auslandskrankenschutz / Bergung und Rückholung nicht gesetzlich abgedeckt / Auch Tagesausflüge absichern

(ADAC Versicherung AG) Nach dem faktischen Lockdown der Wintersaison 2020/2021 sind die Skifahrer, Snowboarder, Langläufer, Rodler und Winterwanderer wieder unterwegs in den klassischen Urlaubsländern wie Österreich, Italien und der Schweiz. Wer sich in den anstehenden Winterferien auf den Weg in die Ski- und Urlaubsgebiete im Ausland macht, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Die schützt nicht nur ganzjährig bei der großen Auslandsreise, sondern auch beim kurzen Ausflug über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

So holte der ADAC Ambulanz-Service im Winter 2019/2020 allein aus Österreich rund 1000 Urlauber per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen. In dieser Wintersaison wurden aus Österreich, Italien und der Schweiz im Dezember und Januar bereits 397 Rücktransporte von Verletzten oder Erkrankten organisiert und durchgeführt.

Bodengebundene Krankenrücktransporte

 Dez 21Jan 22Gesamt
Italien385391
Österreich77190267
Schweiz142539
Gesamt129268397

(Quelle: ADAC Ambulanz-Service)

In 2021, einem Jahr mit pandemie-bedingt eingeschränktem Reiseaufkommen, wurden insgesamt 5412 Rücktransporte aus aller Welt gezählt, davon nahezu 1600 mit dem Linien- oder Ambulanzflugzeug. Bodengebundene Krankenrücktransporte machten den Rest der Rückholaktionen aus.

Wichtig zu wissen: Ärztliche Behandlungen im Ausland können teuer werden. Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit notwendige Behandlungskosten und eine medizinisch vertretbare Rückholung von Patienten nach Deutschland ab. Diese zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch ein Krankenrücktransport wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt.
Auch wenn eine Wintersportlerin oder ein Wintersportler aus einer Gletscherspalte oder in unwegsamem Gelände geborgen werden muss, tritt die Versicherung ein. Beim ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert.

Foto: „Ein Sturz ist nicht immer zu vermeiden, Kosten für ärztliche Behandlung dank Auslandskrankenschutz schon.“ (c) ADAC SE