Tschernich-Weiske/Teßmann: Quick-Freeze-Regelung ist ein zahnloser Tiger

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Die Ampel-Koalition hat sich im Rahmen eines faulen Kompromisses auf neue Ermittlungsmaßnahmen im digitalen Raum geeinigt. Zu der sogenannten Quick-Freeze-Regelung erklĂ€rt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Karin Tschernich-Weiske:

„Die Quick-Freeze-Regelung ist im Vergleich zur Speicherung von IP-Adressen ein zahnloser Tiger. Telekommunikationsdaten nur „einzufrieren“, die mangels Speicherpflicht ohnehin nicht von den Providern gesichert werden, macht die Sicherheitsbehörden praktisch handlungsunfĂ€hig. Die Ampel stellt damit den Datenschutz ĂŒber den Opferschutz. Bei schweren Straftaten muss ein effektives Ermittlungsverfahren möglich bleiben.“

Der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tim Teßmann, erklĂ€rt dazu:

„Insbesondere im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, sind Telekommunikationsdaten regelmĂ€ĂŸig der einzige Anhaltspunkt. Dass die Ampel-Koalition anstelle einer Speicherung von IP-Adressen auf ein völlig unzureichendes Ermittlungsinstrument setzt, ist ein fatales Signal fĂŒr die Opfer von Gewalt und Missbrauch. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat fĂŒr uns oberste PrioritĂ€t – Datenschutz darf nicht lĂ€nger TĂ€terschutz sein.“

Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 11. April 2024