Magdeburg. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle (Foto) hat in die heutige Landtagssitzung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht, mit dem das Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt an die Anfang 2025 in Kraft getretene und in diesem Jahr noch einmal überarbeitete Krankenhausreform des Bundes angepasst wird. Sie bezeichnete die Reform als „einen richtigen Ansatz, der die Versorgung im ländlichen Raum stabilisieren kann“, vor allem für den Erhalt von Krankenhäusern durch die neu eingeführte Sockelfinanzierung. Das Ausführungsgesetz für Sachsen-Anhalt soll bereits in der Juni-Sitzung des Landtages endgültig verabschiedet werden.
Pähle unterstrich, wie wichtig die Öffnung von Krankenhäusern auch für ambulante Behandlungen sei: „Wir können den Menschen, die heute nicht wissen, wie und wo sie einen Facharzttermin bekommen sollen, nicht die medinische Kompetenz eines wohnortnahen Krankenhauses vorenthalten. In diesem Punkt gehen bei der Krankenhausreform eine bessere medizinische Versorgung, eine am Patientenwohl orientierte Flexibilität und die Chance zur Kostendämpfung Hand in Hand.“
Die SPD-Fraktionsvorsitzende warnte jedoch vor neuen Risiken für die Krankenhausfinanzierung und verwies auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die darin vorgesehene Neuregelung, dass Tarifsteigerungen künftig nur noch zur Hälfte bei der Leistungsvergütung angerechnet werden, führe „die Krankenhäuser mit Ansage in die nächste finanzielle Schieflage. Hier muss nachgesteuert werden.“
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Quelle: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 20. Mai 2026
Foto: Katja Pähle (c) Jens Schlüter
