Sachsen-Anhalt startet Feldversuch fĂŒr 44-Tonner

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Gludau (FDP): Lastwagen mit höheren Gesamtgewicht sparen Fahrten und Emissionen / Wissenschaftliche Begleitung geplant / Erkenntnisse sind auch fĂŒr elektrische Antriebe von besonderer Bedeutung

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt soll der erweiterte Einsatz von Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen erprobt werden. Die Landesregierung soll dazu Feldversuche mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg bringen. Das hat am Mittwoch der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Initiative dazu geht von der FDP im Landtag aus.

Maximilian Gludau (Foto), verkehrspolitischer Sprecher der Liberalen, sagte: „Die Diskussion um eine Erhöhung der zulĂ€ssigen Gesamtgewichte fĂŒr Lkw wird schon seit einigen Jahren gefĂŒhrt. Bewegung kam in die Debatte durch den Klimaschutz und zwar in zweierlei Hinsicht: Mehr Zuladung bedeutet weniger Einzelfahrten mit entsprechender CO2-Einsparung. Auch die Aussicht auf eine verringerte Staubelastung und weniger Staubelastung dĂŒrfte nicht zuletzt die Autofahrer freuen.“

Weiteres Argument: Alternative Antriebe, insbesondere batterieelektrische, fĂŒhren bei Lkw zu deutlich höheren Fahrzeuggewichten. „Sie wĂŒrden bei den bestehenden Begrenzungen entsprechend nur einer geringere Zuladung erlauben – fĂŒr die Entwicklung zur Marktreife von E-Lkw ist das ein großes Hindernis“, so Gludau.

Das Hauptaugenmerk der Feldversuche soll vor allem auf regelmĂ€ĂŸigen Transporten im Nahbereich liegen und mit der wissenschaftlichen Begleitung möglichst Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt beauftragt werden, so der Koalitionsantrag. „Die Begleitforschung soll neben den Auswirkungen auf den SchienengĂŒterverkehr, CO2-Bilanz, LĂ€rmemission, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss auch Auswirkungen auf den baulichen Zustand der Verkehrsinfrastruktur zum Inhalt haben“, erklĂ€rte Gludau.

Hintergrund:

In Frankreich wurde das zulĂ€ssige Gesamtgewicht fĂŒr Lastwagen bereits 2013 von 40 auf 44 Tonnen erhöht. Ähnliche Gewichtsgrenzen gelten in Belgien, Luxemburg und Tschechien, wĂ€hrend sie in den Niederlanden bei 50 Tonnen und in DĂ€nemark sogar bei 54 Tonnen liegen. In Deutschland sind erhöhte Gesamtgewichte von bis zu 44 Tonnen bisher nur in AusnahmefĂ€llen bereits gestattet, und zwar nur im „kombinierten Verkehr“ im Vor- und Nachlauf des SchienengĂŒterverkehrs und beschrĂ€nkt auf Container-Ladungen.

Text/Foto: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / Hans Eckardt