Respekt fĂŒr Helferinnen und Helfer in allen Einsatzsituationen

Veröffentlicht in: Heute in Magdeburg | 0

Magdeburg. Bis zur Unterbrechung durch die Corona-Krise hat die SPD-Landtagsfraktion regelmĂ€ĂŸig einen Blaulichtempfang im Landtag von Sachsen-Anhalt durchgefĂŒhrt. Die Veranstaltung hat am heutigen Tag eine Wiederauflage in Kooperation mit dem DRK Landesverband Sachsen-Anhalt erfahren. In diesem Jahr widmet sich der Empfang schwerpunktmĂ€ĂŸig dem Thema „Gleichstellung der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz“.

Bei schweren VerkehrsunfĂ€llen, Starkregen, Schnee, Sturm, EisenbahnunglĂŒcken oder bei stundenlangen Autobahnstaus in der Sommerhitze kommen Helferinnen und Helfer zum Einsatz. Diese sind unterhalb der Katastrophenschwelle, im Unterschied zu den Angehörigen der Feuerwehren oder des THW, nicht entsprechend sozial abgesichert. Das muss und wird sich Ă€ndern.

Hierzu RĂŒdiger Erben, Gastgeber und Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer der SPD-Fraktion: „Mit unseren VorschlĂ€gen fĂŒr eine Novelle des Landeskatastrophenschutzgesetzes unterstreichen wir den Ansatz, den rechtlichen Rahmen fĂŒr den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt grundlegend zu modernisieren. Dazu gehört, dass wir neben den neuen Herausforderungen auch ĂŒber die starren Grenzen zwischen gemeindlicher Gefahrenabwehr, kreislichem Katastrophenschutz, der zivilen Verteidigung, aber eben auch ĂŒber den Respekt gegenĂŒber den Helfenden jeweils hinausdenken.

RĂŒdiger Erben hat seine VorschlĂ€ge an Innenministerin Zieschang und seine Kollegen in den Koalitionsfraktionen versandt. Sein Bestreben ist es, dass aus diesen und sicher weiteren VorschlĂ€gen ein gemeinsamer Gesetzentwurf wird. Auch Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind aufgerufen, sich in den Prozess mit VorschlĂ€gen einzubringen.

Erben wird von DRK-LandesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Carlhans Uhle ergĂ€nzt: „Alle Helferinnen und Helfer mĂŒssen fĂŒr ihren Einsatz im Katastrophenschutz und bei ‚Großschadenslagen‘ dieselben Rechte haben. In Sachsen-Anhalt sind ‚Großschadenslagen‘ bislang nur fĂŒr EinsatzkrĂ€fte der Feuerwehren gesetzlich geregelt.“ Dr. Uhle veranschaulicht dies am Beispiel des Hochwassers 2017 im Harz und Harzvorland: „WĂ€hrend die Helferinnen und Helfer von Feuerwehren sowie THW aufgrund der gesetzlichen Lage eine Freistellung erhalten hĂ€tten, wĂ€re es fĂŒr die EinsatzkrĂ€fte des DRK erforderlich gewesen, Urlaub zu nehmen.“

Auf dem Gruppenbild von links nach rechts:

  • RenĂ© Burfeind, Bereichsleiter Nationale Hilfsgesellschaft DRK Bundesverband
  • RĂŒdiger Erben, Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer und innenpolitischer Sprecher, SPD-Fraktion
  • Roland Halang, PrĂ€sident DRK Sachsen-Anhalt e.V.
  • Ralf Selbach, LandesgeschĂ€ftsfĂŒhrer DRK Niedersachsen
  • Dr. Carlhans Uhle, LandesgeschĂ€ftsfĂŒhrer DRK Sachsen-Anhalt
  • Dr. Katja PĂ€hle, Vorsitzende SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt