Brand eines Pkws
Halberstadt – Am Freitag, dem 05.01.2024, geriet gegen 03:00 Uhr ein Pkw, welcher in der Bahnhofstraße abgeparkt stand, in Brand.
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand fing der Pkw VW auf bislang unbekannte Art und Weise Feuer. Durch die Hitzeeinwirkung entstand Sachschaden an zwei weiteren Pkws der Herstellers Mazda und VW. Diese parkten neben dem in Vollbrand stehenden Pkw VW.
Kameraden der Feuerwehr löschten den Brand. An allen Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von circa 22.000 Euro. Personen verletzten sich nicht.
Eingesetzte Beamte beschlagnahmten den Brandort und leiteten Brandursachenermittlungen ein.
Sachdienliche Hinweise zum Brandgeschehen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293.
Text/Foto: Polizeirevier Harz
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Radfahrer gestürzt
Halberstadt – Am Donnerstag, dem 04.01.2024, gegen 13:30 Uhr befuhr ein 56-jähriger Radfahrer die Straße Am Friedhof. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand fuhr der Radfahrer in Richtung Gröperstraße, als unerwartet die Gabel des Fahrrads brach. Hierdurch stürzte der Radfahrer und zog sich leichte Verletzungen zu. Rettungskräfte transportierten den Radfahrer zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus.
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Unfall verursacht und Haftbefehl realisiert
Halberstadt – Am Donnerstag, dem 04.01.2024, ereignete sich gegen 16:15 Uhr ein Verkehrsunfall unter Beteiligung zweier Pkws, bei dem sich eine Person verletzte. Hierbei wurde bekannt, dass ein Unfallbeteiligter per Haftbefehl gesucht wurde. Zudem verfügte ein Fahrzeug nicht über die erforderliche Pflichtversicherung.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr die 62-jährige Fahrerin eines Pkw Citroen die Quedlinburger Straße stadtauswärts. Als diese verkehrsbedingt hielt, fuhr der dahinter fahrende 35-jährige Mann mit seinem Pkw Renault auf den Pkw Citroen auf.
Durch die Kollision trug die 62-jährige Fahrerin leichte Verletzungen davon.
An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt 4.000 Euro. Der Pkw Renault war nicht mehr fahrbereit.
Während der Unfallaufnahme wurde bekannt, dass der 35-Jährige per Haftbefehl gesucht werde. Darüber hinaus begründete sich der Verdacht, dass der Pkw Renault nicht über eine gültige Pflichtversicherung verfügte. Der Mann entrichtete den im Haftbefehl geforderten Betrag von mehreren tausend Euro.
Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.