Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 24. November 2021 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 14:30 Uhr am Hauptbahnhof Magdeburg ein PĂ€rchen. Bei der sich anschlieĂenden fahndungsmĂ€Ăigen ĂberprĂŒfung der jeweiligen Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 30-JĂ€hrigen Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 3. November dieses Jahres vorlag. Demnach wurde er im Februar 2020 durch das Amtsgericht Haldensleben wegen des vorsĂ€tzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 5 FĂ€llen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen verurteilt. Da er lediglich einen Anteil der Geldstrafe beglich und noch 720 Euro ausstanden, erging der Haftbefehl. Die Bundespolizisten sprachen den afghanischen StaatsbĂŒrger die Festnahme aus und nahmen ihn zunĂ€chst mit auf die Dienststelle auf Bahnsteig 1.
Seine 34-JĂ€hrige GefĂ€hrtin begleitete den Verhafteten zur Dienststelle. Sie wollte versuchen, mit Hilfe eines Anrufes bei ihrer Mutter, die geforderte Summe zu beschaffen. Vor dem Betreten der Dienststelle wurde sie im Rahmen der Eigensicherung durchsucht. Hierbei fanden die Bundespolizisten eine kleine Menge von vermutlich Heroin und stellten dies sicher. Die Deutsche wurde wegen eines VerstoĂes gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz angezeigt. Da es ihr nicht gelang, die geforderte Summe aufzutreiben, wurde der Mann am Abend an die Justizvollzugsanstalt Burg ĂŒbergeben.