Mit Hund und Katze in den Urlaub: Welche rechtlichen Regeln gelten?

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In vielen BundeslÀndern sind die nÀchsten Schulferien bereits in Sicht. Den ein oder anderen Verbraucher wird es dann wieder in die Ferne ziehen. Doch wohin mit Hund und Katze? Je nach Reiseziel bietet es sich an, das Tier einfach mitzunehmen. Das EuropÀische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps, worauf Frauchen und Herrchen achten sollten, wenn sie in tierischer Begleitung mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus unterwegs sind.

Einheitliche Vorschriften in der EuropÀischen Union

FĂŒr Hunde und Katzen gelten in den EU-Mitgliedstaaten, in Norwegen und Nordirland gewisse Mindeststandards, wenn sie innerhalb dieser LĂ€nder verreisen oder aus einem Drittstaat einreisen. Es ist geregelt, dass im privaten Reiseverkehr maximal fĂŒnf Tiere pro Person mitgefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn die Tiere mit ihren Halterinnen und Haltern dauerhaft umziehen. Ausnahmen hinsichtlich der Anzahl gelten, wenn die Vierbeiner beispielsweise zu einem Tierwettbewerb mitgenommen werden.

Außerdem mĂŒssen Haustiere mit ihrer Halterin oder ihrem Halter zusammen reisen, es sei denn, eine andere Person ist hierzu schriftlich ermĂ€chtigt worden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich bewusstmachen, dass diese Regelungen nicht fĂŒr Haustiere wie beispielsweise Hamster oder Vögel gelten. FĂŒr diese Tiere gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften. Aufgepasst: Werden die Tiere zu Verkaufszwecken transportiert, gelten die EU-Bestimmungen fĂŒr den gewerblichen Tierhandel.

EU-Heimtierausweis

Bei Reisen innerhalb der EuropĂ€ischen Union sowie Norwegen und Nordirland muss ein gĂŒltiger EU-Heimtierausweis vorliegen. Hunde und Katzen, die in einen der Staaten gebracht werden, mĂŒssen mittels Mikrochip oder TĂ€towierung identifizierbar sein und ĂŒber einen gĂŒltigen Tollwutimpfschutz verfĂŒgen. Beides muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.

Liegt das Urlaubsziel außerhalb der EU, gelten bei der Einreise in den Drittstaat die dortigen Bestimmungen. DarĂŒber hinaus werden bei der Wiedereinreise in die EU je nach Urlaubsland weitere Bescheinigungen benötigt. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes nach.

„Auch, wenn die Bestimmungen zum EU-Heimtierausweis in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Nordirland gelten, sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher frĂŒhzeitig vor der Abreise ĂŒber lĂ€nderspezifische Besonderheiten informieren“, rĂ€t Julia Kreidel, Juristin beim EuropĂ€ischen Verbraucherzentrum Deutschland. So unterscheiden sich zum Beispiel die Regelungen zu verbotenen Hunderassen weiterhin auch innerhalb der EuropĂ€ischen Union. Jeder Mitgliedstaat regelt selbst, welche Rassen als gefĂ€hrlich eingestuft und daher nicht mitgenommen werden dĂŒrfen. Und in Finnland, Irland und Malta gelten beispielsweise verschĂ€rfte Vorschriften hinsichtlich der Bandwurmbehandlung.

Welche Konsequenzen drohen bei VerstĂ¶ĂŸen?

Herrchen und Frauchen sind fĂŒr ihr Tier verantwortlich. VerfĂŒgt der Hund zum Beispiel nicht ĂŒber den erforderlichen Tollwutimpfschutz, kann er entweder auf Kosten des Tierhalters in die Heimat zurĂŒckgebracht oder kostenpflichtig von einem Tierarzt geimpft und unter amtliche QuarantĂ€ne gestellt werden. In ExtremfĂ€llen kann sogar die Tötung des Tieres angeordnet werden.

Vierbeiner ĂŒber den Wolken: Hund und Katze im Flugzeug

Wenn Sie mit Ihrem Haustier fliegen möchten, sollten Sie sich vor der Buchung darĂŒber informieren, ob die jeweilige Airline Tiere akzeptiert bzw. den Transport auf bestimmte Rassen beschrĂ€nkt. Außerdem unterscheiden sich die Regelungen in Bezug auf Kosten und zulĂ€ssige Anzahl der Tiere. Zumeist besteht die Möglichkeit, das Tier entweder als ÜbergepĂ€ck in einer Transportbox im Frachtraum oder kleine Tiere, in einem sogenannten WeichschalenbehĂ€lter, in der Kabine mitzunehmen.

Wichtig: Lassen Sie sich im Vorfeld von der Airline schriftlich bestĂ€tigen, dass diese Ihr Tier am jeweiligen Tag und auf dem ausgewĂ€hlten Flug akzeptiert. Erkundigen Sie sich außerdem, wann Sie mit dem Tier zum Check-in erscheinen mĂŒssen. Und lesen Sie die Hinweise und Beförderungsbedingungen aufmerksam durch! HĂ€ufig gelten bestimmte Anmeldefristen. Bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die Beförderungsbedingungen kann die Airline den Transport des Tieres verweigern.

Auch auf Flugreisen liegt die Einhaltung der Einreisebestimmungen in der Verantwortung des Tierhalters. FluggĂ€ste können einen Dienstleister beauftragen (einen sogenannten „animal shipper“), der sich um die Abholung, den Check-in und alles Weitere kĂŒmmert.

Gut zu wissen: Der Airline-Dachverband IATA („International Air Transport Association“) macht allgemeine Vorgaben, die fĂŒr den Transport von Tieren im Flugzeug gelten. Es bestehen beispielsweise Mindestabmessungen fĂŒr die GrĂ¶ĂŸe und Beschaffenheit der Transportboxen.

Hund und Katze in Bus und Bahn

Je nach Verkehrsbetrieb und EU-Land gelten unterschiedliche Vorschriften zur Mitnahme von Haustieren, EU-weite Regelungen gibt es nicht. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Reise.

Im spanischen Hochgeschwindigkeitszug AVE dĂŒrfen zum Beispiel Hunde und Katzen bis 10 kg Gewicht mitfahren.

Bei der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahn können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze kostenlos mitnehmen, allerdings in einer Transportbox (maximal 70 x 30 x 50 cm). GrĂ¶ĂŸere Hunde brauchen, sofern es keine Assistenzhunde sind, ein eigenes Ticket. Haben sie einen eigenen Fahrschein, dann gelten die gleichen Bahngastrechte bei Zugausfall und VerspĂ€tung wie fĂŒr die Halterinnen und Halter.

Außerdem gilt in vielen ZĂŒgen fĂŒr Hunde Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

Foto: Frau mit Tiertransportkorb © kues1