Krull / Ruland: Bund steht bei HĂ€rtefallfonds in der Pflicht

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Magdeburg/ST. Zur Diskussion zum HĂ€rtefallfonds fĂŒr Ostrentner, SpĂ€taussiedler und jĂŒdische KontingentflĂŒchtlinge erklĂ€rt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull (Foto l.):

„Es ist grundsĂ€tzlich richtig, den sogenannten HĂ€rtefĂ€llen bei der Ost-West-Rentenangleichung finanzielle UnterstĂŒtzung zu gewĂ€hren. Der Vorschlag der SPD fĂŒhrt aber nicht zur Lösung, sondern zur VerschĂ€rfung der Situation, da ein großer Teil der bei der RentenĂŒberleitung benachteiligten Menschen keine BerĂŒcksichtigung findet. Der in Rede stehende HĂ€rtefallfonds weißt jedoch erhebliche Konstruktionsfehler auf. Einerseits ist es aus unserer Sicht nicht zielfĂŒhrend, die Unwuchten bei der Überleitung des DDR-Rentensystems mit den Rentenproblemen der SpĂ€taussiedler und jĂŒdischer KontingentflĂŒchtlingen in einen Topf zu werfen. Andererseits ist es nicht im Sinne der Betroffenen, dass einzelne Landesregierungen, wie jetzt ThĂŒringen, einseitig die Aufstockung beschließen, statt sich mit den anderen ostdeutschen BundeslĂ€ndern abzustimmen. Da das Rentenrecht ohnehin dem Bundesrecht zuzuordnen ist, sehen wir hier die Bundesregierung in der Verantwortung, gerechte Lösungen zu finden.“

Der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Ruland (Foto r.), ergÀnzt:

„Die Ausstattung des HĂ€rtefallfonds mit Landesmitteln in Höhe von 36 Millionen Euro ist unseres Erachtens nicht sachgerecht. Die Ampel-Regierung in Berlin hat die Mittel im Vergleich zu den Planungen der letzten unionsgefĂŒhrten Regierung halbiert. Dass die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Frau Dr. PĂ€hle unlĂ€ngst nach den Haushaltsberatungen weitere Millionen fordert, ist mehr als verwunderlich. Wir werden keine Gelder bereitstellen, um die von ihren Genossen verursachte FinanzierungslĂŒcke zu schließen.“

Text/Fotos: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt