Grenzkontrollen
Kroatien ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg ĂŒber die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfĂ€llt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. FĂŒr die ĂŒbrigen Grenzen gilt:
Beim Ăberschreiten der Schengen-AuĂengrenzen wird nicht nur die GĂŒltigkeit von Reisedokumenten ĂŒberprĂŒft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlĂ€gigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-BĂŒrger und andere Personen, die in der EU FreizĂŒgigkeit genieĂen. Sie gilt an allen AuĂengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgefĂŒhrt.
Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am GrenzĂŒbergang Bajakovo in Richtung Serbien und am GrenzĂŒbergang KarasoviÄi in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen.
Geld/Kreditkarten
Die bisherige LandeswÀhrung Kuna (HRK) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 durch den EUR abgelöst. Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in GeschÀften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen Bank- oder Kreditkarte möglich.
Text: AuswÀrtiges Amt
Foto Dubrovnik / pixabay