Seit 1. Januar: Mehr Geld fĂŒr Familien mit kleinen Einkommen

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Gute Nachrichten fĂŒr Familien mit kleinen Einkommen: Am 1. Januar 2022 stieg der Höchstbetrag fĂŒr den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, mĂŒssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie fĂŒr das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefĂŒllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lĂ€sst sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prĂŒfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. FĂŒr die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen hierzu sowie rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

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