Immer mehr Arbeitgeber bieten eine betriebliche Altersvorsorge an

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Das staatliche Fördervolumen zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV-Förderbetrag) betrug 2021 in Sachsen-Anhalt 4,4 Mill. EUR. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, ist das Volumen fĂŒr den Förderbetrag gegenĂŒber 2020 um 19,9 % gestiegen.

Der staatliche Zuschuss wurde von 2 613 Arbeitgebern in Sachsen-Anhalt fĂŒr 29 196 BeschĂ€ftigte mit niedrigen Bruttolöhnen beansprucht. GegenĂŒber 2020 nahmen damit 10,9 % mehr Arbeitgeber die Möglichkeit wahr, ihren BeschĂ€ftigten eine Betriebsrente zu gewĂ€hren.

In Sachsen-Anhalt lag 2021 der durchschnittliche Zuschuss pro BeschĂ€ftigter bzw. BeschĂ€ftigtem bei 151,46 EUR. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit durchschnittlich 13,51 EUR je BeschĂ€ftigter bzw. BeschĂ€ftigtem mehr Zuschuss gewĂ€hrt. Besonders die Kleinstunternehmen mit bis zu 10 BeschĂ€ftigten boten 2021 vermehrt die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge an. FĂŒr diese war gegenĂŒber dem Vorjahr ein Anstieg um 17,2 % auf 1 478 zu verzeichnen. Die ZuschĂŒsse fĂŒr die BeschĂ€ftigten der Kleinstunternehmen stiegen durchschnittlich um 38,6 %.

Der in 2018 in § 100 EStG eingefĂŒhrte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss zu einem vom Arbeitgeber zusĂ€tzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem laufenden Arbeitslohn gemĂ€ĂŸ aktueller Rechtslage von monatlich nicht mehr als 2 575 EUR. Gefördert werden ArbeitgeberbeitrĂ€ge von mindestens 240 EUR und höchstens 960 EUR im Kalenderjahr anteilig mit 30 % des gesamten zusĂ€tzlichen Arbeitgeberbeitrags. Der Förderbetrag liegt damit bei mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR jĂ€hrlich. Der Zuschuss wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzufĂŒhrenden Lohnsteuer gewĂ€hrt. Die GewĂ€hrung des BAV-Förderbetrags ist in das Lohnsteuer-Anmeldeverfahren eingebunden.

Text/Foto: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt