Hier lauern Zusatzkosten im Urlaub: Hotel, Flug Pauschalreise – Am 27. September ist Welttourismustag

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Alles wird teurer, viele Menschen mĂŒssen aktuell sparen. Doch nach dem Abklingen der Pandemie möchten sie dennoch nicht ganz auf Urlaub bei den europĂ€ischen Nachbarn verzichten. Gleichzeitig kann es in Hotels, bei FlĂŒgen sowie Pauschalreisen zu unerwarteten Zusatzkosten kommen. Dies erschwert die Planung bei knappem Budget umso mehr. Das EuropĂ€ische Verbraucherzentrum Deutschland erklĂ€rt, worauf zu achten ist.

Zusatzkosten in Hotels

Wer kennt das nicht? Nach einer langen Anreise möchte man sich direkt im Hotelzimmer erholen. DafĂŒr braucht man mitunter einen frĂŒheren Check-In. Doch dieser wird mittlerweile oft gesondert in Rechnung gestellt. Auch Extrakosten fĂŒrs FrĂŒhstĂŒck oder ParkgebĂŒhren sind inzwischen gĂ€ngige Praxis. Und eine örtliche Tourismussteuer wird zum Beispiel in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland und Malta erhoben.

DarĂŒber hinaus verlangen insbesondere Niedrigpreis-Hotels NutzungsgebĂŒhren fĂŒr Safe und Fernseher auf dem Zimmer. Auch schnelles Internet (ĂŒber WLAN) kostet oft extra. In Spanien werden die GĂ€ste mitunter fĂŒr die GepĂ€ckaufbewahrung und in den Niederlanden fĂŒr die Nutzung des Föns zur Kasse gebeten. Und wer in Frankreich oder Finnland einen Bademantel ausleihen möchte, muss mit einer Extra-GebĂŒhr rechnen.

Das Haustier mitzubringen, kostet meist ebenfalls. Und zu den Aufenthaltskosten fĂŒr das Haustier kommt mancherorts noch die Sonder-Endreinigung hinzu. Einige Hotels, zum Beispiel in Bulgarien, stellen die Zimmerreinigung, allerdings auch ohne Haustier, in Rechnung.

Und der Transfer vom Hotel zum Flughafen ist beispielsweise in Deutschland und in der Tschechischen Republik oftmals nicht inklusive.

Was noch hinzukommen kann: In Spanien, Frankreich und Italien kosten an vielen öffentlichen StrĂ€nden Sonnenschirme und –liegen extra.

„FĂŒr die Urlauberin oder den Urlauber muss bereits bei der Buchung aus dem Vertrag oder den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen hervorgehen, welche Leistungen inbegriffen sind und welche nicht bzw. was diese extra kosten. Bei Dienstleistungen, die in der Unterkunft angeboten werden (Handtuchausleihe, Nutzung von schnellerem Internet etc.), muss spĂ€testens vor Ort ein deutlicher Hinweis auf die Zusatzkosten erfolgen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EuropĂ€ischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Zusatzkosten bei Pauschalreisen

Das Pauschalreiserecht sieht europaweit unter bestimmten Bedingungen vor, dass der Veranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % anheben kann. Voraussetzung ist, dass

  • der Vertrag eine solche Preisanpassungsklausel enthĂ€lt,
  • der Reisende vor Vertragsabschluss mittels Formblattes darĂŒber informiert wurde,
  • diese Klausel nicht nur eine Anhebung, sondern auch eine Senkung des Reisepreises vorsieht,
  • die Preiserhöhung mindestens 21. Tage vor der Abreise mitgeteilt wird,
  • transparent gemacht wird, wie der neue Preis sich berechnet,
  • und die Kosten fĂŒr Sprit und Kerosin, Hafen- bzw. FlughafengebĂŒhren gestiegen sind, oder sich die Wechselkurse geĂ€ndert haben.

Andere Kostensteigerungen dĂŒrfen nicht auf den Kunden umgelegt werden.

Waren die Kostensteigerungen allerdings bereits bei der Buchung absehbar oder ist eine der oben genannten Bedingungen nicht erfĂŒllt, können Sie die Zahlung verweigern. Umgekehrt ist die Preissteigerung auch ohne Ihre Zustimmung wirksam, wenn alle genannten Bedingungen erfĂŒllt sind.

Bei Preissteigerungen von mehr als 8 % muss Sie der Veranstalter informieren und auffordern, dass Sie die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrĂŒcklich annehmen oder vom Vertrag zurĂŒcktreten. Äußern Sie sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Reagieren Sie also auf jeden Fall rechtzeitig, falls Sie das Angebot nicht annehmen möchten.

Übrigens: Weitere Informationen zur Pauschalreise finden Sie auf der Internetseite des EuropĂ€ischen Verbraucherzentrums Deutschland. Die kostenlose BroschĂŒre zum diesem Thema kann dort ebenfalls heruntergeladen werden.

Zusatzkosten bei FlĂŒgen

Vor der Buchung muss den Reisenden der Flugpreis inklusive aller Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge angegeben werden. Allerdings behelfen sich die Airlines hier oft mit einem Trick: Zusatzleistungen, die frĂŒher im Ticketpreis enthalten waren, werden mittlerweile extra berechnet. Beispiele: Check-in am Flughafen (anstatt online), AufgabegepĂ€ck, Sitzplatzwahl, Mahlzeiten.

Übrigens: Weitere Informationen zu Flugreisen finden Sie auf der Internetseite des EuropĂ€ischen Verbraucherzentrums Deutschland. Die kostenlose BroschĂŒre zu den Fluggastrechten kann als Printversion unter danzeisen@cec-zev.eu bestellt oder auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.

Tipps: Zusatzkosten erkennen & vermeiden

  • Angebote vor der Buchung genau lesen, um zu erkennen, was im Preis inbegriffen ist. Bei Zweifeln: im Hotel/beim Veranstalter nachfragen.
  • Nutzen Sie Bewertungsportale. Hier können Sie sehen, ob sich andere GĂ€ste ĂŒber unerwartete Zusatzkosten beschwert haben.
  • Lassen Sie sich nach einigen Tagen eine Zwischenrechnung ausstellen, um zu prĂŒfen, ob Zusatzkosten angefallen sind.
  • Wenn Sie zahlen mĂŒssen, um ĂŒberhaupt ein- oder auschecken zu können, dann vermerken Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf der Rechnung. Schreiben Sie anschließend umgehend an die Hotelleitung bzw. den Veranstalter.
  • Buchen Sie stornierbare Tarife. Diese sind vielleicht ein wenig teurer, ersparen Ihnen jedoch am Ende ggf. hohe StornogebĂŒhren.
  • Statt Extra-Reiseversicherung: PrĂŒfen Sie, ob die Versicherung Ihrer Kreditkarte nicht ausreicht.
  • Wenn Sie „all inclusive“ buchen, erleben Sie weniger Überraschungen bei den Nebenkosten fĂŒr Essen und Trinken.
  • Buchen Sie rechtzeitig.
  • Nutzen Sie einen nicht so begehrten Flughafen.
  • Buchen Sie in der Nebensaison oder an nicht so stark frequentierten Wochentagen.
  • Statt Hotelparkplatz: Weichen Sie auf Park & Ride ParkplĂ€tze aus.

Foto: Frau am Fenster im Hotel (c) THANANIT, AdobeStock_386829313