Haftbefehl wegen vorsätzlicher Straßenverkehrs-gefährdung durch Trunkenheit – Landsmann zahlt Geldstrafe von über 1200 Euro

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Magdeburg (ots) – Am Donnerstag, den 21. Juli 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:00 Uhr einen Mann auf dem Magdeburger Hauptbahnhof. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach dem 52-Jährigen per Vollstreckungshaftbefehl sucht.

Wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit verurteilte ihn das Amtsgericht Magdeburg im Mai 2021 zu einer Geldstrafe von 1050 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen. Der Verurteilte beglich lediglich einen geringen Teil der geforderten Strafe. Zudem sei er unbekannten Aufenthaltes und entziehe sich dadurch der Vollstreckung. Demnach erging im Juni dieses Jahres der Haftbefehl. Dieser wurde ihm in den Diensträumen der Bundespolizei am Hauptbahnhof eröffnet.

Der rumänische Staatsangehörige gab gegenüber den Beamten an, die erforderlichen restlichen 930 Euro nicht auf-bringen zu können. Glück im Unglück. Ein Landsmann des 52-Jährigen klingelte unvermittelt bei der Bundespolizei und äußerte sich dahingehend, dass Geld zu besorgen. Keine 30 Minuten später war er wieder da, hielt das Versprechen und gab den Bundespolizisten insgesamt 1212,02 Euro. Der Betrag setzt sich aus der zu zahlenden Geldstrafe zuzüglich der entstandenen Verfahrenskosten zusammen. Anschließend konnte der 52-Jährige die Dienststelle wieder verlassen.

Symbolfoto/Bundespolizei