Falscher Name – richtiger Haftbefehl

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Magdeburg. Am Dienstag, den 15.11.2022 gegen 20:30 Uhr gab ein 37-jĂ€hriger Deutscher aus Magdeburg falsche Personalien gegenĂŒber der Polizei an, nachdem verschiedene BetĂ€ubungsmittel bei ihm gefunden wurden. SpĂ€ter stellte sich heraus, dass er aufgrund eines Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war.

Da der 37-JĂ€hrige nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das BetĂ€ubungsmittel gefĂŒhrt wurde und kein Ausweisdokument bei sich fĂŒhrte, verlegten die PolizeikrĂ€fte gemeinsam mit ihm zu seiner Wohnanschrift. Ziel war es zu ĂŒberprĂŒfen, ob sich seine mĂŒndlich getĂ€tigten Personalangaben bestĂ€tigen oder nicht. WĂ€hrend der Verbringung gab der Beschuldigte zu, falsche Angaben getĂ€tigt zu haben. Nach ÜberprĂŒfung der korrekten Personalien stellte sich heraus, dass nach ihm gefahndet wurde. Durch die Zahlung einer dreistelligen Geldstrafe bewahrte sich der Beschuldigte vor einer Einlieferung ins GefĂ€ngnis.

Die Polizei weist darauf hin, dass eine falsche Namensgabe eine Geldbuße bis zu 1.000,- EUR nach sich ziehen kann. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde in diesem Fall zusĂ€tzlich zum Strafverfahren wegen des Drogenfundes eingeleitet.

Foto/Polizei