EU-Parlament stimmt für Greenwashing von Erdgas und Atomkraft: Deutsche Umwelthilfe prüft rechtliche Schritte

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Berlin, 6.7.2022: Das EU-Parlament hat heute den Vorschlag der EU-Kommission durchgewunken, Atomkraft und fossilem Gas das grüne Finanzmarktlabel der EU zu verleihen. Es stimmt damit gegen die Empfehlung der Umwelt- und Wirtschaftsausschüsse, die klar gegen diese Verwässerung der Taxonomie gestimmt hatten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diese Entscheidung aufs Schärfste, da so die Finanzierung neuer umweltschädlicher Gas- und Atomkraftwerke erleichtert wird. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband prüft zudem rechtliche Schritte, um Investitionen in klimaschädliche Projekte zu verhindern. Begrenzte finanzielle Mittel müssen entschieden in eine beschleunigte Energiewende fließen, um die Klimakrise zu bekämpfen und die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen einzudämmen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Die EU-Abgeordneten lassen das Vorzeigeprojekt EU-Taxonomie mit ihrem Votum zu einem grünen Feigenblatt für Atomkraft und fossiles Gas verkommen. Die Öffnung der Taxonomie für fossiles Gas und Atomkraft ist angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine besonders verantwortungslos, denn sie zementiert die Abhängigkeit von Energieimporten und macht unsere Energieversorgung unsicherer. Anstatt die Klimakrise mit neuen Gaskraftwerken weiter zu befeuern, müssen wir jetzt mehr denn je in Erneuerbare Energien investieren. Nun ist der Rat der Europäischen Union gefragt: Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, den Vorstoß der EU-Kommission entschieden abzulehnen. Die Bundesregierung muss sich jetzt der geplanten Klage Österreichs und Luxemburgs gegen die Taxonomie anschließen. Auch wir werden als Umweltverband rechtliche Schritte gegen dieses absurde Greenwashing prüfen. Es geht darum, umweltschädliche Investitionen in Milliardenhöhe zu verhindern.“

Wie ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten beweist, ist der Vorschlag der EU-Kommission nicht mit der EU-Taxonomie-Verordnung und dem in den EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzip vereinbar. Die DUH wird alle Möglichkeiten unter der Aarhus-Konvention nutzen, um die Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft in die Taxonomie prüfen zu lassen und letztendlich vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen zu klagen.

Link: Zu den Gutachten: https://l.duh.de/p220706b

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