Bundeswaldgesetz – Bommersbach/Feuerborn: Bundesregierung greift in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit ein

Veröffentlicht in: Heute in Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg. Die vom grĂŒnen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir geplanten Änderungen im Bundeswaldgesetz lehnt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Bommersbach (Foto r.), strikt ab:

„Diese Eingriffe stellen eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Bevormundung unserer Waldbesitzer und Forstwirte dar. DarĂŒber hinaus wĂŒrden die Änderungen zur erheblichen Zunahme der BĂŒrokratie in der Forstverwaltung fĂŒhren. Das lehnen wir grundlegend ab.“

Bommersbach sieht die die Eigentumsrechte der Waldbesitzer und das Grundrecht der Berufsfreiheit der Forstwirte in Gefahr.

Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Olaf Feuerborn (Foto L.) fĂŒhrt dazu aus:

„Bußgelder und Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe gehören nicht in das Bundeswaldgesetz. Der Wirtschaftswald zur Holzgewinnung gehört zu der bewĂ€hrten Waldform, die den Großteil der WaldflĂ€che abdeckt. Waldbesitzer haben ein Recht darauf, ihr Eigentum so zu bewirtschaften, wie sie es fĂŒr richtig erachten. Der Bundeslandwirtschaftsminister verkauft ein Naturschutzgesetz unter falschem Namen. Eine Novellierung des Waldgesetzes geht nur an der Seite der Waldbesitzer und nicht von oben.“

Nach dem Eklat um den Agrardiesel und die Kfz-Steuer fĂŒr landwirtschaftliche Maschinen stĂŒnde fĂŒr die CDU-Landtagsfraktion die Frage im Raum, ob Herr Özdemir der Bundeslandwirtschafts- oder lediglich der Naturschutzminister sei.

„Wir setzen uns fĂŒr die RĂŒcknahme dieser geplanten Neuregelungen ein und kĂ€mpfen fĂŒr unsere Waldbesitzer, Forstunternehmen und Forstwirte“, so Bommersbach und Feuerborn abschließend.

Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 25. Januar 2024