BKA: Verdacht der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln / 700 Kilogramm Heroin im Hamburger Hafen sichergestellt

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  • Umfangreiche Exekutivmaßnahmen umgesetzt
  • Fünf Beschuldigte in Untersuchungshaft

BKA und StA Dresden teilen mit:

Wiesbaden (ots) – Die Staatsanwaltschaft Dresden führt mit dem Bundeskriminalamt ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ihnen wird vorgeworfen, Heroin in erheblicher Größenordnung aus dem Iran nach Deutschland geschmuggelt zu haben, um es von hier aus europaweit weiter zu verteilen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden – die zu diesem Zeitpunkt bereits umfangreiche verdeckte Ermittlungen durchgeführt hatte – übernommen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sich ein maßgeblicher inländischer Umschlagplatz für das Heroin im Großraum Dresden befindet.

Bei einer bereits Ende August 2022 durchgeführten Durchsuchung eines Schiffscontainers wurden vom Bundeskriminalamt mit Unterstützung der Zoll- und Polizeibehörden in Hamburg ca. 700 kg Heroin sichergestellt. Es handelt sich dabei um die größte jemals in Deutschland sichergestellte Menge dieser Droge.

Beginnend in der Nacht vom 08. zum 09.09.2022 und im weiteren Tagesverlauf wurden umfangreiche Exekutivmaßnahmen umgesetzt. Dabei wurden insgesamt zehn Objekte (Wohnungen und Gewerberäume in und um Dresden, im Raum Chemnitz, in Hamburg und in den Niederlanden) durchsucht. Bei dem Einsatz wurden u. a. schriftliche Unterlagen, Laptops, Datenträger und Smartphones sowie mehrere Fahrzeuge und Vermögensgegenstände sichergestellt.

Bei dem Einsatz war eine Vielzahl von Kräften des Bundeskriminalamts eingesetzt. Das Bundeskriminalamt wurde im Inland durch den Zoll, hier insbesondere durch das Zollfahndungsamt Hamburg, das Zollkriminalamt, das Hauptzollamt Hamburg, das Landeskriminalamt Hamburg, die Landespolizei Hamburg sowie das Landeskriminalamt Sachsen, die Bereitschaftspolizei Sachsen, Spezialkräfte des Zollfahndungsamts Dresden und Spezialkräfte der Bundespolizei unterstützt. Die Maßnahmen im Ausland wurden von den niederländischen und spanischen Behörden umgesetzt.

Gegen vier dringend tatverdächtige Beschuldigte hatte der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden bereits vor dem Einsatz Haftbefehle erlassen. Es handelt sich dabei um

   -	einen 40-jährigen türkisch/serbischen Staatsangehörigen, der im 
Verdacht steht, federführender Organisator der Herointransporte aus 
dem Ausland nach Deutschland und den anschließenden Absatz im 
europäischen Ausland zu sein,
   -	einen 35-jährigen iranischen Staatsangehörigen, der im Verdacht 
steht, in den Niederlanden an der Organisation der Herointransporte 
mitzuwirken,
   -	einen 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der im Verdacht 
steht, über seine Firmenlogistik die Importe des Rauschgifts 
abzuwickeln und
   -	einen 53-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der im Verdacht 
steht, als Bindeglied zwischen dem 54-jährigen Deutschen und den 
Organisatoren des Rauschgifthandels zu fungieren.

Diese Haftbefehle wurden in der vergangenen Nacht vollzogen. Jeweils ein Beschuldigter wurde in Deutschland und in Spanien, zwei weitere wurden in den Niederlanden festgenommen. Im Rahmen des Einsatzes wurde außerdem noch ein weiterer Mitbeschuldigter (ein 40-jähriger Iraner) in Deutschland vorläufig festgenommen.

Die beiden in Deutschland festgenommenen Beschuldigten sollen noch heute dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt werden, der über die Haftfrage entscheiden wird. Für die drei im Ausland festgenommenen Beschuldigten wird die Auslieferung beantragt.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Bundeskriminalamts – einschließlich der Untersuchung der sichergestellten Betäubungsmittel und weiterer kriminaltechnischer Untersuchungen, der Auswertung der gesicherten Beweismittel sowie zu weiteren Bandenmitgliedern – dauern an und werden noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Symbolfoto (c) BKA