Bestands-Erwerbsminderungsrenten: VdK und SoVD erwarten Entscheidung des Bundessozialgerichts

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  • VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele: „Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.“
  • SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Bei den gesetzlichen Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrentenberechnung 2019 wurden 1,8 Millionen Betroffene schlicht ausgeschlossen.“

Berlin/Kassel. Ob durch Unfall, Behinderung oder Krankheit – Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Deutschland beziehen, wer aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht mehr erwerbsfĂ€hig ist. Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) fĂŒhren dazu gemeinsam Musterverfahren, die am Donnerstag, den 10. November, beim Bundessozialgericht in Kassel zur Entscheidung anstehen.

Es geht dabei um Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus.

Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und fĂŒr die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31.12.2018 lag, ZuschlĂ€ge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese ZuschlĂ€ge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.

Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese ZuschlĂ€ge zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein – nur dann wĂŒrde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese ZuschlĂ€ge erst zum Juli 2024 eingefĂŒhrt und damit viel zu spĂ€t umgesetzt. Von daher hielten beide VerbĂ€nde an ihren Klagen fest.

Verena Bentele, PrĂ€sidentin des VdK erklĂ€rt dazu: „Aus unserer Sicht besteht noch immer eine erhebliche Ungleichbehandlung zwischen denjenigen Personen, die seit Januar 2019 Erwerbsminderungsrente beziehen und denen, die schon lĂ€nger auf diese Rente angewiesen sind. Rentnerinnen und Rentner, die vor 2019 bereits erwerbsgemindert waren, sind noch immer schlechter gestellt, sie profitieren nicht ausreichend von den Nachbesserungen. FĂŒr viele dieser Personen ist die Rente die einzige Einnahmequelle, sie haben daher stĂ€ndig existenzielle Sorgen. Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Die bestehende Ungleichbehandlung wird von uns nicht einfach hingenommen.“

Bereits in den vergangenen Jahren waren Bestandsrentnerinnen und -rentner bei Rentenerhöhungen mehrfach leer ausgegangen. Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD dazu: „Mit der Klage erhoffen wir uns, dass auch diese zukĂŒnftig bei gesetzlichen Verbesserungen berĂŒcksichtigt werden und davon genauso profitieren, wie neu in die Erwerbsminderungsrente kommende Menschen. Wir hoffen daher, dass auch das Bundessozialgericht diese EinschĂ€tzung teilt und zu unseren Gunsten entscheidet. Sonst sind wir allerdings auch bereit, dies gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht klĂ€ren zu lassen.“

Die Musterverfahren werden am 10. November beim Bundessozialgericht in Kassel entschieden. 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner dĂŒrfen dadurch auf höhere Renten hoffen, wenn das Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken vom VdK und SoVD teilt.

Foto: VdK-PrÀsidentin Verena Bentele © VdK / Susie Knoll