Allgemeinverfügung zum Wasserentnahme-verbot

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Haldensleben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Börde ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30.09.2022 oder bis auf Widerruf.

Grundsätzlich ist es nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte zu entnehmen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser Verfügung widerrufen.

Zudem ist es in der Zeit von 12 Uhr bis 18 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher als auch privater Grünflächen, Sportanlagen und Sportplätzen zu entnehmen. Grund hierfür ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der Bewässerung während der sonnigen Stunden verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich werden das Grundwasser und die Oberflächengewässer übermäßig belastet.

Anlass für das Verbot bzw. die eingeschränkte Nutzung ist die ausgeprägte Niedrigwassersituation in Folge ausbleibender Niederschläge in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021, von denen sich die Grund- und Oberflächenwasserstände nicht erholt haben. Eine Verbesserung der Situation ist auch in diesem Jahr nicht in Sicht.

Im Rahmen der Gewässeraufsicht führt die untere Wasserbehörde Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Der Landkreis bittet ausdrücklich darum, mit der „Ressource Wasser“ nachhaltig und sparsam umzugehen.

Symbolfoto/Polizei)