Mehrere Haftbefehle vollstreckt
Magdeburg . Durch Beamte des Polizeireviers Magdeburg konnten am aktuellen Wochenende bisher sieben Haftbefehle vollstreckt werden. Sechs Personen konnten die haftbefreienden BetrĂ€ge zahlen und somit eine Festnahme abwenden.Ein 36-JĂ€hriger Magdeburger war jedoch nicht in der Lage eine Geldstrafe von 500 Euro zu zahlen und musste somit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten. Der 36-JĂ€hrige Mann wurde einer nahegelegenen Justizvollzugsanstalt zugefĂŒhrt.Festzustellen ist, dass gegen zahlreiche Betroffene ein Haftbefehl durch die Justizbehörden erlassen wurde, weil diese GeldbuĂen aus Ordnungswidrigkeiten nicht bezahlt haben.
Beispielsweise kann auch ein nicht beglichenes âPark-Knöllchenâ zu einem Haftbefehl werden. Oftmals liegen dann die auferlegten Verfahrenskosten deutlich ĂŒber der eigentlich zu zahlenden GeldbuĂe. Daher wird appelliert, zeitnah auf entsprechende BuĂgeldbescheide zu reagieren und auch Wohnsitzwechsel fristgerecht bei den Behörden zu melden.
Wohnungsbrand mit verletzten Personen im Stadtteil Kannenstieg
Am 06.11.2021, gegen 23:20 Uhr, wurde ein Wohnungsbrand in einem zehngeschossigen Mehrfamilienhaus in der Johannes-R.-Becher-StraĂe bekannt. Die eintreffenden Polizeibeamten konnten eine in Brand stehende Wohnung in der neunten Etage feststellen. Durch PolizeikrĂ€fte wurde der 52-JĂ€hrige Mieter aus der vom Brand betroffenen Wohnung herausfĂŒhrt und den RettungskrĂ€ften ĂŒbergeben.
Parallel hierzu verlieĂen zirka 60 Personen (zum gröĂten Teil Bewohner) zĂŒgig ĂŒber das bereits verqualmte Treppenhaus das GebĂ€ude. FĂŒr den vorĂŒbergehenden Aufenthalt der Bewohner wurde ein Bus der Magdeburger Verkehrsbetriebe bereitgestellt.Nachdem die Feuerwehr die Löscharbeiten abschlossen hatte, konnten die Bewohner in ihre Wohnungen zurĂŒckkehren.Entgegen bisheriger Medienaussagen und diversen Einlassungen in sozialen Netzwerken können seitens der Polizei nachfolgende verifizierte Angaben zu Verletzungsgrad/-bild, zum entstandenen Sachschaden und der Brandursachenermittlung getĂ€tigt werden.Der 52-JĂ€hrige Mieter der Brandwohnung wurde stationĂ€r in einem stĂ€dtischen Krankenhaus bezĂŒglich einer Rauchgasintoxikation aufgenommen.
Weiterhin musste eine 66-JĂ€hrige Hausbewohnerin kurzzeitig ambulant durch den Rettungsdienst wegen eines erlittenen Schocks behandelt werden.Die betreffende Brandwohnung ist nicht mehr bewohnbar.Der entstandene Brandschaden wird auf eine untere fĂŒnfstellige Schadenssumme geschĂ€tzt.Eine Brandursachenermittlung wurde durch die Polizei eingeleitet und dauert weiter an. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann sowohl ein technischer Defekt als auch ein unsachgemĂ€Ăer Umgang mit ZĂŒndquellen als Brandursache nicht ausgeschlossen werden.