Aktuelle Polizeimeldungen

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Mehrere Haftbefehle vollstreckt

Magdeburg . Durch Beamte des Polizeireviers Magdeburg konnten am aktuellen Wochenende bisher sieben Haftbefehle vollstreckt werden. Sechs Personen konnten die haftbefreienden Beträge zahlen und somit eine Festnahme abwenden.Ein 36-Jähriger Magdeburger war jedoch nicht in der Lage eine Geldstrafe von 500 Euro zu zahlen und musste somit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten. Der 36-Jährige Mann wurde einer nahegelegenen Justizvollzugsanstalt zugeführt.Festzustellen ist, dass gegen zahlreiche Betroffene ein Haftbefehl durch die Justizbehörden erlassen wurde, weil diese Geldbußen aus Ordnungswidrigkeiten nicht bezahlt haben.

Beispielsweise kann auch ein nicht beglichenes „Park-Knöllchen“ zu einem Haftbefehl werden. Oftmals liegen dann die auferlegten Verfahrenskosten deutlich über der eigentlich zu zahlenden Geldbuße. Daher wird appelliert, zeitnah auf entsprechende Bußgeldbescheide zu reagieren und auch Wohnsitzwechsel fristgerecht bei den Behörden zu melden.

Wohnungsbrand mit verletzten Personen im Stadtteil Kannenstieg

Am 06.11.2021, gegen 23:20 Uhr, wurde ein Wohnungsbrand in einem zehngeschossigen Mehrfamilienhaus in der Johannes-R.-Becher-Straße bekannt. Die eintreffenden Polizeibeamten konnten eine in Brand stehende Wohnung in der neunten Etage feststellen. Durch Polizeikräfte wurde der 52-Jährige Mieter aus der vom Brand betroffenen Wohnung herausführt und den Rettungskräften übergeben.

Parallel hierzu verließen zirka 60 Personen (zum größten Teil Bewohner) zügig über das bereits verqualmte Treppenhaus das Gebäude. Für den vorübergehenden Aufenthalt der Bewohner wurde ein Bus der Magdeburger Verkehrsbetriebe bereitgestellt.Nachdem die Feuerwehr die Löscharbeiten abschlossen hatte, konnten die Bewohner in ihre Wohnungen zurückkehren.Entgegen bisheriger Medienaussagen und diversen Einlassungen in sozialen Netzwerken können seitens der Polizei nachfolgende verifizierte Angaben zu Verletzungsgrad/-bild, zum entstandenen Sachschaden und der Brandursachenermittlung getätigt werden.Der 52-Jährige Mieter der Brandwohnung wurde stationär in einem städtischen Krankenhaus bezüglich einer Rauchgasintoxikation aufgenommen.

Weiterhin musste eine 66-Jährige Hausbewohnerin kurzzeitig ambulant durch den Rettungsdienst wegen eines erlittenen Schocks behandelt werden.Die betreffende Brandwohnung ist nicht mehr bewohnbar.Der entstandene Brandschaden wird auf eine untere fünfstellige Schadenssumme geschätzt.Eine Brandursachenermittlung wurde durch die Polizei eingeleitet und dauert weiter an. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann sowohl ein technischer Defekt als auch ein unsachgemäßer Umgang mit Zündquellen als Brandursache nicht ausgeschlossen werden.