Gesetzliche Neuregelungen im MĂ€rz 2023

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Die Energiepreisbremsen kommen, Studierende können eine Einmalzahlung beantragen, Energiesparmaßnahmen gelten weiter, Corona-Schutzmaßnahmen entfallen – und der Bau besonders klimafreundlicher GebĂ€ude wird mit gĂŒnstigen Krediten gefördert. Die gesetzlichen Neuregelungen im MĂ€rz 2023 im Überblick.

Energie

Energiepreisbremsen

Die Strom-, Gas- und WĂ€rmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. MĂ€rz 2023, gelten aber rĂŒckwirkend ab Januar 2023.

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Einmalzahlung fĂŒr Studierende – Antragstellung ab Mitte MĂ€rz

Studierende sowie FachschĂŒlerinnen und FachschĂŒler erhalten in KĂŒrze – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Auf einer neuen Website können sie sich ĂŒber die Einmalzahlung von 200 Euro informieren. Es gibt Hinweise zur Antragstellung sowie zur Auszahlung. Zudem hilft eine Hotline weiter.

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Weiter Energie sparen

Die seit September 2022 geltenden Energiesparmaßnahmen werden bis zum 15. April 2023 verlĂ€ngert: In öffentlichen ArbeitsstĂ€tten gilt eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad Celsius. GebĂ€ude, DenkmĂ€ler und WerbeflĂ€chen dĂŒrfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden.

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Vorrang fĂŒr Energietransporte auf der Schiene

Kohle und Mineralöl können bis zum 31. MĂ€rz 2024 vorrangig auf der Schiene transportiert werden, sollte es beim GĂŒterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng werden. Damit wird die Energieversorgung gesichert.

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Klima und Bau

Klimafreundlicher Bau lohnt sich

Die Bundesregierung fördert ab dem 1. MĂ€rz 2023 den Bau besonders klimafreundlicher GebĂ€ude mit gĂŒnstigen Krediten. Eine höhere Förderung gibt es fĂŒr GebĂ€ude mit dem QualitĂ€tssiegel „Nachhaltiges GebĂ€ude Plus“. Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern.

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Corona

Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen

Die Infektionslage ist seit Wochen stabil. Deshalb fallen nun weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg: In KrankenhĂ€usern und Pflegeheimen entfĂ€llt die Testpflicht. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch fĂŒr Besucherinnen und Besucher verpflichtend.

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Keine Corona-Testpflicht fĂŒr Einreisende aus China mehr

Wer aus China nach Deutschland einreiste, musste vor Reiseantritt einen Antigenschnelltest vorlegen. Das ist nicht mehr nötig, denn China gilt seit dem 22. Februar 2023 nicht mehr als Virusvarianten­gebiet.

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Verbraucherschutz

Die Grenzwerte fĂŒr den Energieverbrauch von TV-GerĂ€ten werden strenger. Mit der zweiten Stufe der EU-Ökodesign-Verordnung gelten neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von GerĂ€ten.

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Quelle Bundesregierung

Foto/pixabay