Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das neue Maßregelvollzugsgesetz beschlossen. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Unterbringung und Behandlung psychisch kranker und suchtkranker Straftäter umfassend modernisiert. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Katrin Gensecke, begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich. „Das Gesetz wurde gründlich überarbeitet, an neue wissenschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und vor allem an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts angepasst“, erklärte Gensecke im Landtag.
Künftig rückt die individuelle Behandlung der Patientinnen und Patienten stärker in den Mittelpunkt. Ziel ist es, Therapien wirksamer auszugestalten, die Mitwirkung der Betroffenen zu stärken und die Vorbereitung auf eine erfolgreiche Rückkehr in die Gesellschaft zu verbessern.
„Der Fokus liegt jetzt stärker auf Individualisierung und Intensivierung der Therapien, um auch unverhältnismäßig lange Unterbringung zu verhindern. Wichtig war auch die Mitwirkung der Patienten bei den Therapien und das Betreuungsmanagement“, so Gensecke.
Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem Anregungen aus der Anhörung von Sachverständigen aufgenommen. Dazu zählen unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der Entlassungsvorbereitung sowie Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten. Gensecke würdigte die intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Erarbeitung des Gesetzes: „Dass dieses umfangreiche Gesetz in recht kurzer Zeit intensiv beraten und verabschiedet werden konnte, ist der guten Zusammenarbeit in der Koalition, mit dem Sozialministerium und vor allem dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages zu verdanken.“
Mit dem neuen Maßregelvollzugsgesetz erhält Sachsen-Anhalt eine moderne und rechtssichere Grundlage für Therapie, Betreuung und Resozialisierung im Maßregelvollzug.
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Text/Foto: SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt am 24. Juni 2026
