ANSCHLAG IN MAGDEBURG: „Er hat mit weiteren Attentaten gedroht!“ – Was das Urteil jetzt bedeutet

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Das Landgericht Magdeburg hat den Attentäter des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20.12.2024 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht unmittelbar angeordnet, sondern bleibt vorbehalten. Bei der Tat wurden sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt. Während des 41 Verhandlungstage dauernden Prozesses zeigte der 51-Jährige keinerlei Reue und fiel durch wirre Aussagen sowie weitere Drohungen auf. Für viele Hinterbliebene bringt das Urteil zumindest die Gewissheit, dass der Täter auf absehbare Zeit nicht in Freiheit kommen wird.

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Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 26. Juni 2026