Entwurf Landesbesoldungsgesetz: CDU-Fraktion für schnelle Übernahme des Tarifergebnisses für unsere Beamtinnen und Beamte

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Mit dem heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes soll schnellstmöglich das Tarifergebnis zum TV-L zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. Stefan Ruland (Foto), haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, begrüßt ausdrücklich die Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten:

„Die Beamtinnen und Beamten unseres Landes sichern täglich das Funktionieren unseres Rechtsstaats und sorgen für sichere und stabile Lebensverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Ruland betont: „Die verfassungsrechtlichen Vorgaben fordern bei der Besoldungsgesetzgebung ein Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Die Übernahme des Sockelbetrags aus der Tarifeinigung ist daher nicht zielführend.“

Besonders die Nachwuchskräfte habe Stefan Ruland im Fokus: „Die Anhebung der Anwärtergrundbeträge ist für die Gewinnung von jungen Menschen für die vielfältigen Berufsgruppen im Landesdienst, insbesondere bei der Polizei und der Justiz, ein elementarer Punkt zur Erhöhung der Arbeitsgeberattraktivität.“

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Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 20. April 2026