Hochschulmedizin- und Hochschulgesetz / Pähle: Klares Bekenntnis zu beiden Universitätskliniken

Veröffentlicht in: SPD Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg. Zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes und des Hochschulgesetzes erklärt die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und wissenschaftspolitische Sprecherin Katja Pähle (Foto): „Entscheidend ist für uns – und für die Bürgerinnen und Bürger, die die Leistungen der Kliniken in Anspruch nehmen –, entscheidend ist das klare Bekenntnis von Landtag und Landesregierung zu beiden Standorten, jeder mit seinem eigenen Profil in der Spitzenmedizin und in der universitären Lehre.“

Mit Blick auf die laufenden Investitionen an den Universitätskliniken in Halle und Magdeburg betonte Pähle die Verantwortung des Landes für eine verlässliche Entwicklung der Standorte. „Dann muss man allerdings diesen medizinischen Schlüsseleinrichtungen auch eine langfristige, berechenbare Perspektive geben.“

In den parlamentarischen Beratungen sei zudem eine strukturelle Schieflage in den medizinischen Fakultäten korrigiert worden. 2004 waren erweiterte Fakultätsräte in der Medizin unter Einbeziehung aller Professor:innen eingeführt worden, aber als Übergangsregelung für den damals begonnenen und längst abgeschlossenen Umbauprozess. „Ich bin deshalb froh, dass wir uns in der Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses darauf verständigt haben, die erweiterten Fakultätsräte aus dem Gesetz zu streichen.“

——

Quelle: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 05. März 2026

Foto: Katja Pähle (c) Jens Schlüter