Stark-Watzinger: Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen neuen Weg eröffnen

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Bundeskabinett beschließt Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung beschlossen. Damit wird fĂŒr Menschen ohne formalen Berufsabschluss erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes geschaffen. Zudem werden Digitalisierung und EntbĂŒrokratisierung in der beruflichen Bildung vorangebracht.

Dazu erklÀrt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (Foto):

„Der FachkrĂ€ftemangel und die BĂŒrokratie sind zwei zentrale Herausforderungen fĂŒr unser Land. Beide gehen wir mit unserem Gesetz fĂŒr die berufliche Bildung gezielt an. Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance. Zudem erfĂŒllen wir mit dem Gesetzesentwurf die Erwartung junger Menschen und Unternehmen an eine digitale und unbĂŒrokratische Ausbildung. Dazu gehören digitale Dokumente und Verfahren wie etwa der digitale Ausbildungsvertrag. Mit unserem Gesetz erhöhen wir die AttraktivitĂ€t der beruflichen Bildung und geben ihr zusĂ€tzlichen Schub.“

Hintergrund

Das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen HandlungsfĂ€higkeit richtet sich an Personen, die ĂŒber keinen entsprechenden formalen Berufsabschluss verfĂŒgen und dennoch mindestens das Eineinhalbfache der fĂŒr einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Beruf gearbeitet haben.

Damit werden Berufsbiografien und tatsÀchliche Kompetenzen anerkannt. Bei erfolgreicher Feststellung der vollstÀndigen Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt.

Gleichzeitig wird die berufliche Bildung inklusiver, da mit diesem Verfahren auch berufliche Kompetenzen, die Menschen mit Behinderungen beispielsweise in WerkstÀtten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifiziert werden können. Das Verfahren hebt so FachkrÀftepotenziale und schafft damit nicht nur einen erheblichen persönlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert.

Mit weiteren Schritten zur Digitalisierung und EntbĂŒrokratisierung der beruflichen Bildung wird die AttraktivitĂ€t einer dualen Ausbildung gesteigert. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen wird Betrieben und Kammern ein durchgĂ€ngig digitaler Ablauf ermöglicht. Dazu gehören unter anderem der digitale Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung und eine verstĂ€rkte digitale Kommunikation.

Foto: Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin fĂŒr Bildung und Forschung © Bundesregierung/Guido Bergmann