Oktoberfest/Zivilurteil: Sturz eines Radfahrers in Magdeburg an KabelbrĂŒcke

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Magdeburg. Mit Urteil vom 16.10.20023 wurde die Klage eines 33 Jahre alten Radfahrers (= KlĂ€ger) aus Wedel abgewiesen. Der KlĂ€ger forderte von der Veranstalterin eines Oktoberfestes (= Beklagte) in Magdeburg Schadensersatz von knapp 7.000 Euro und Schmerzensgeld von 7.500 Euro, weil er mit dem Fahrrad gestĂŒrzt sei und sich verletzte habe.

Zur Versorgung des Oktoberfestes verlegte die Beklagte ĂŒber den FußgĂ€nger- und Radweg auf der Brenneckestraße in Magdeburg Kabel und deckte diese mit einer KabelbrĂŒcke ab. Der sich auf dem Weg befindliche Hydrant wurde von einem Holzkasten abgedeckt, welche mit einem rotweißen Absperrband umwickelt wurde. Ein besonderer Hinweis auf die KabelbrĂŒcke erfolgte nicht.

Der KlĂ€ger behauptet, er sei am 15.10.2022 gegen 16:00 Uhr mit dem E-Damenfahrrad seines Vaters auf der Brenneckestraße Richtung Leipziger Chaussee mit einer Geschwindigkeit von 23-25 km/h mit mittlerer TretunterstĂŒtzung unterwegs gewesen. Er habe bei seiner Fahrt die KabelbrĂŒcke nicht gesehen, da er sich auf eine Dame und 2 FußgĂ€nger, welche ihm entgegengekommen seien, konzentriert habe. Er sei an der KabelbrĂŒcke aufgesetzt und ĂŒber das Lenkrad geflogen.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die KabelbrĂŒcke ordnungsgemĂ€ĂŸ verlegt. Die KabelbrĂŒcke war auch fĂŒr jeden Radfahrer erkennbar. HĂ€tte sich der KlĂ€ger auf den Weg konzentriert und sich nicht ablenken lassen, hĂ€tte er die KabelbrĂŒcke sehen mĂŒssen, zumal nach seinen eigenen Angaben ihm keiner die Sicht hierauf versperrt hat. Wie andere Fahrradfahrer auch hĂ€tte er dann mit angepasster Geschwindigkeit die KabelbrĂŒcke ĂŒberqueren können.

Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig. Der KlÀger hat Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt (Az. 4 U 143/23)

Landgericht Magdeburg am 17. November 2023

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