Neuausrichtung Bundesteilhabegesetz / Gensecke: Die Leistungen werden weitergezahlt

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Magdeburg. Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und einer formellen, fristgerechten KĂŒndigung kritisieren GRÜNE und CDU das Vorgehen des Sozialministeriums. Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Katrin Gensecke (Foto), stellt klar.

Gensecke betont die Bedeutung der Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages zur besseren Umsetzung der Ziele des BTHG. â€žUnser zentrales Anliegen ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt spĂŒrbar zu verbessern. Die Neuausrichtung des Landesrahmenvertrages durch das Sozialministerium bietet dazu Chancen“, erklĂ€rt Gensecke.

„Es geht darum, Alternativen zu den WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen zu schaffen und mehr Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Zuletzt waren die Verhandlungen mit den TrĂ€gern der Eingliederungshilfe immer wieder am Einstimmigkeitsprinzip gescheitert. Die Neuverhandlung bietet die Chance auf bessere Verhandlungs- und Entscheidungsstrukturen im Sinne der Betroffenen. Auf die Leistungen hat die KĂŒndigung keinen Einfluss, sie werden weitergezahlt“, so Gensecke weiter.

Text/Foto © SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt am 25. MÀrz 2024

„Wichtig ist uns, dass diese VerĂ€nderungen im Dialog mit allen Beteiligten erfolgen. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch die UnterstĂŒtzung und Anerkennung findet, die er braucht“, so Gensecke abschließend.

Das Sozialministerium unter der Leitung von Ministerin Grimm-Benne wird selbstverstĂ€ndlich weiterhin alle notwendigen Leistungen fĂŒr alle Anspruchsberechtigten sicherstellen  – ein neues Verhandlungsangebot wird unverzĂŒglich unterbreitet.