Ministerpräsident Sven Schulze stellt im Bundesrat Entschließungsantrag zur Zukunft der GAP ab 2028 vor

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Ministerpräsident Sven Schulze hat heute im Bundesrat den gemeinsamen Entschließungsantrag der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen „Für eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, die Einkommen sichert, Wettbewerbsfähigkeit erhält und die bestehenden Strukturen in Deutschland anerkennt“ vorgestellt.

Ziel der Initiative ist es, die Bundesregierung aufzufordern, sich in den laufenden GAP- Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik auch nach 2027 als zentrales Politikfeld der Europäischen Union erhalten bleibt. Die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission werden den wesentlichen Zielen der Ernährungssicherheit, der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Stärkung ländlicher Räume nicht gerecht.

Ministerpräsident Sven Schulze sagt:

„Wer Ernährungssicherheit und ländliche Räume stärken will, darf die Landwirtschaft nicht schwächen. Deshalb braucht Europa auch künftig eine eigenständige und ausreichend finanzierte GAP.“

Sachsen-Anhalt und Sachsen fordern in ihrem Antrag insbesondere, dass das Budget der GAP im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen nicht gekürzt wird. Angesichts steigender Anforderungen an Ernährungssicherheit, Klima- und Umweltschutz sowie die Entwicklung ländlicher Räume seien Kürzungen der Agrarmittel das falsche Signal.

Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags ist die klare Ablehnung der Vorschläge der EU-Kommission für verpflichtende Kappungs- und Degressionsregelungen bei den Direktzahlungen. Schulze betont:

„Jeder Hektar ist gleich viel wert. Die Größe eines Betriebes darf nicht darüber entscheiden, ob seine Leistungen für Ernährungssicherheit, Wertschöpfung und den ländlichen Raum anerkannt werden. Wer leistungsfähige Betriebe benachteiligt, gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Pauschale Kürzungsmechanismen werden den unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Mitgliedstaaten und den Regionen nicht gerecht.“

Gleichzeitig sprechen sich die Länder dafür aus, kleinere und mittlere Betriebe weiterhin gezielt zu unterstützen. Dafür steht mit der Förderung der ersten Hektare ein bereits bewährtes Instrument zur Verfügung.

Darüber hinaus fordert der Antrag, dass die Regionen auch künftig Gestaltungsspielräume bei der Ausgestaltung der Förderung behalten.

Besondere Bedeutung messen Sachsen-Anhalt und Sachsen der ländlichen Entwicklung bei. Programme wie LEADER, Investitionsförderung, Innovation und regionale Entwicklung müssen auch künftig verlässlich finanziert werden. Dabei darf die Finanzierung nicht auf die Länder und Regionen verlagert werden. Die EU-Kommission darf sich mit einer Absenkung der EU-Kofinanzierung nicht aus der Verantwortung stehlen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags ist der Abbau bürokratischer Belastungen. Förderverfahren, Kontrollen und Berichtspflichten müssen deutlich vereinfacht und praxistauglich werden. Ziel ist eine Agrarpolitik, die den Betrieben mehr Freiräume für ihre eigentliche Arbeit lässt.

Ministerpräsident Sven Schulze verweist zudem auf die Ergebnisse des Agrargipfels Sachsen-Anhalt, der erst in dieser Woche in der Staatskanzlei stattfand:

„Beim Agrargipfel wurde erneut deutlich, wie wichtig Planungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und verlässliche politische Rahmenbedingungen für unsere Landwirtschaft sind. Genau deshalb kommt den Entscheidungen zur GAP ab 2028 eine so große Bedeutung zu.“

Diese Positionen hat Ministerpräsident Sven Schulze Anfang Juni auch bei seinen Gesprächen in Brüssel vertreten. Gegenüber Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen warb er unter anderem für eine ausreichende Finanzierung der GAP, den Erhalt regionaler Gestaltungsspielräume und sprach sich entschieden gegen verpflichtende Regelungen zur Kappung und Degression der Direktzahlungen aus.

Hintergrund:

Der Entschließungsantrag wurde gemeinsam von Sachsen-Anhalt und Sachsen eingebracht. Während der heutigen Bundesratssitzung sind zudem Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern der Initiative beigetreten.

Die Entschließung wird in den Ausschüssen des Bundesrates weiter behandelt und später nochmal abschließend im Plenum beraten.

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Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 12. Juni 2026

Foto (c) Bundesrat