Landtag verabschiedet Kommunalwahlgesetz: Handhabung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Kommunalwahlen wird vereinfacht

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Magdeburg/ST. Im kommenden Jahr sind wieder allgemeine Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt. Mehr als ein Jahr vor den Wahlen verabschiedete der Landtag heute eine entsprechende Änderung des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt. Damit werden gesetzliche Regelungen fĂŒr eine praktikablere und einfachere DurchfĂŒhrung der Wahlen angepasst, Terminketten fĂŒr Direktwahlen entzerrt und weniger Zulassungsverfahren bei Stichwahlen nötig. Der Gesetzentwurf war von der Landesregierung initiiert und im Januar 2023 in den Landtag eingebracht worden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Rechtzeitig vor den nĂ€chsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und optimiert. Das bedeutet sowohl fĂŒr Parteien, WĂ€hlergruppen und Einzelbewerber, die WahlvorschlĂ€ge einreichen, als auch fĂŒr die Beteiligten in den Wahlbehörden eine bessere Handhabung vor und nach den UrnengĂ€ngen. So entfallen beispielsweise DoppelprĂŒfungen, Normen werden prĂ€ziser und klarer formuliert und Wahlfristen vereinheitlicht.“

Verschiedene Änderungen sollen dazu beitragen, das Wahlverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. So ist es kĂŒnftig fĂŒr weniger Parteien nötig, ihre Beteiligung an einer Kommunalwahl vorab bei der Landeswahlleitung anzumelden, um ihre Parteieigenschaften prĂŒfen zu lassen (Wahlanzeigen). Damit werden entbehrliche DoppelprĂŒfungen wĂ€hrend einer Wahlperiode vermieden.

Zudem entfĂ€llt bei Stichwahlen ein weiteres Zulassungsverfahren. Bei Direktwahlen (etwa fĂŒr das Amt des BĂŒrgermeisters oder Landrates) werden die Fristen vorverlegt und an jene fĂŒr Vertretungswahlen (etwa fĂŒr den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag) angeglichen. Durch die Entzerrung dieser Terminketten wird Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewĂ€hrt, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige UnterstĂŒtzungsunterschriften zu sammeln. Auch die Organisatorinnen und Organisatoren der Kommunalwahlen bekommen so mehr Zeit, um Stimmzettel zu drucken und die AusĂŒbung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der BriefwĂ€hlerinnen und BriefwĂ€hler zurĂŒckliegend gestiegen ist.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zugrunde gelegt. Die ÄnderungsvorschlĂ€ge fĂŒr das Kommunalwahlgesetz wurden in enger Vorabstimmung mit mehreren Kreiswahlleitern erarbeitet. Auch die Kommunalen SpitzenverbĂ€nde und der Landesbehindertenbeauftragte wurden einbezogen.

Hintergrund:

In Deutschland finden Wahlen immer an einem Sonntag statt. Die Landesregierung bestimmt den Wahltag der Kommunalwahlen (gemeint sind die allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und der Ortsvorsteher) einheitlich fĂŒr alle Gemeinden, Ortschaften und Landkreise im Land (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Da in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen zeitgleich mit den Europawahlen abgehalten werden sollen, wird zunĂ€chst der Termin fĂŒr die Wahlen zum EuropĂ€ischen Parlament abgewartet. Diesen bestimmt die Bundesregierung in der Regel ein Jahr vor der Wahl (§ 7 Europawahlgesetz).

FĂŒr die Europawahl 2024 kommt gemĂ€ĂŸ Artikeln 10 und 11 des Direktwahlakts der Zeitraum zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 in Frage. Durch einen einstimmigen Beschluss des Rates der EuropĂ€ischen Union kann dieser Terminkorridor jedoch verlegt werden, sofern es sich als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen wĂ€hrend dieses Zeitraumes in allen EU-Mitgliedstaaten abzuhalten. Hiervon wurde zuletzt zur Europawahl 2019 Gebrauch gemacht: Der Wahlzeitraum wurde um zwei Wochen nach vorn verlegt.

Quelle: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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