Heute im Bundesrat: Justiz soll für Drogendeals und illegale Rennen genutzte Leihwagen schneller einziehen können

Veröffentlicht in: NACHRICHTEN | 0

Der Bundesrat hat 6. März 2026 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es den Gerichten erleichtern soll, Fahrzeuge einzuziehen, die zur Begehung von Straftaten eingesetzt wurden.

Straftaten mit geliehenen Fahrzeugen

Insbesondere in Metropolregionen sei vermehrt zu beobachten, dass eigens gegründete Unternehmen Mitgliedern der Organisierten Kriminalität hochwertige Kraftfahrzeuge überlassen, die gezielt bei schweren Straftaten verwendet werden, stellt der Bundesrat fest. Dies gelte insbesondere für Drogentransporte und illegale Autorennen.

Hohe rechtliche Hürden bei der Einziehung

Derzeit können Fahrzeuge im Strafverfahren nur dann eingezogen werden, wenn die Eigentümer zumindest leichtfertig – also grob fahrlässig – dazu beigetragen haben, dass die Autos für Straftaten verwendet wurden. Dieser hohe Maßstab führe in der Praxis regelmäßig dazu, dass die Fahrzeuge nach Abschluss des Verfahrens wieder herausgegeben werden müssten und so für weitere Straftaten zur Verfügung stehen.

Einfache Fahrlässigkeit soll ausreichen

Mit dem Gesetzentwurf soll daher erreicht werden, dass Tatfahrzeuge bei Drogendelikten und illegalen Autorennen bereits dann eingezogen werden können, wenn dem Vermieter oder Verleiher einfache Fahrlässigkeit, und nicht erst grobe Fahrlässigkeit, vorzuwerfen ist. Dies würde in zahlreichen Fällen verhindern, dass Fahrzeuge erneut für Straftaten eingesetzt werden. Zugleich würde die Bevölkerung stärker geschützt.

Anzeichen für kriminelles Verhalten

In der Regel sei ein Autovermieter oder -verleiher nicht dafür verantwortlich, was der Nutzer mit dem Auto macht, und könne davon ausgehen, dass das Fahrzeug rechtmäßig genutzt werde, heißt es in der Begründung. Sollte es aber Hinweise auf Fehlverhalten des Fahrers in der Vergangenheit geben, könne die Überlassung als fahrlässig gewertet werden. Dies wäre künftig für die Justiz ausreichend, um den Wagen einzuziehen. Bisher war dafür leichtfertiges Handeln erforderlich, dass also der Verleiher die Tat in groben Umrissen vorhersehen konnte oder sämtliche Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen hat.

Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens

Zunächst hat nun die Bundesregierung die Gelegenheit, sich zum Gesetzentwurf der Länder zu äußern. Dann geht dieser weiter zum Deutschen Bundestag. Konkrete Vorgaben, wann der Bundestag die Initiative auf die Tagesordnung setzten muss, gibt es nicht.

Text/Foto: Plenarsitzung des Bundesrates am 06.03.2026