Magdeburg. Zur Einbringung des Klimaanpassungsgesetzes erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sandra Hietel-Heuer (Foto):
„Dieses Gesetz ist kein neues Klimaschutzgesetz. Es geht um Vorsorge und Resilienz gegenüber unvermeidbaren Klimafolgen – pragmatisch, kommunalorientiert und mit Augenmaß.
Das Land setzt die bundesrechtlichen Vorgaben um und regelt Zuständigkeiten sowie Verfahren. Aufgabenträger werden die Landkreise und kreisfreien Städte. Eine Verpflichtung einzelner Gemeinden zur Erstellung eigener Konzepte ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Größere Planungsräume ermöglichen eine fundierte Risikoanalyse und abgestimmte Maßnahmen. Die Konzepte sollen Klimarisiken systematisch erfassen, konkrete Handlungsfelder definieren und praktikable Maßnahmenkataloge entwickeln. Bestehende Daten von Bund und Land können dabei genutzt werden. Die Beteiligung der Kommunen und der Öffentlichkeit ist vorgesehen.
Nach dem Konnexitätsprinzip stellen wir sicher, dass die kommunale Ebene die erforderlichen Mittel erhält. Wer Aufgaben überträgt, muss sie auch finanzieren.
Der Klimawandel ist Realität. Wir erleben häufiger Hitzeperioden, Starkregen und Dürre. Darauf müssen wir vorbereitet sein – sachlich, ohne Alarmismus, aber mit klarem Verantwortungsbewusstsein. Genau dafür schaffen wir jetzt die notwendigen rechtlichen Grundlagen.“
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Quelle: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Foto: Sandra Hietel-Heuer (c) Rayk Weber
