CDU-Fraktion: Medizinische Notfallversorgung sicherstellen / Kurze: Schnelle medizinische Hilfe wichtig

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Magdeburg. „Mit Änderungen im Rettungsdienstgesetz wollen wir eine zeitgemäße medizinische Notfallversorgung sicherstellen. Durch die gesetzliche Verankerung der zuvor erfolgreich erprobten Modelle des Telenotarztes und des Gemeindenotfallsanitäters ist dies gelungen. Insbesondere im ländlichen Raum mit geringerer Ärztedichte ist damit die Sicherstellung schneller medizinischer Hilfe im Notfall gewährleistet“, betont der rettungsdienstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze (Foto). Die Hilfsfristen von 12 Minuten für einen Rettungsdienstwagen und 20 Minuten für den Notarztwagen blieben unverändert. „Damit geben wir ein starkes Signal für Stabilität und Verlässlichkeit in den ländlichen Raum“, so Kurze.

„Medizinischer Fortschritt und der demografische Wandel machen eine Anpassung des zuletzt vor 13 Jahren grundlegend geänderten Rettungsdienstgesetzes erforderlich. Neu in diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Telenotärztlichen Zentrale in Halle, von wo aus die Notfallsanitäter unterstützt werden können. Mit einem landesweiten Qualitätsmanagement, einer speziellen Fortbildung zum Gemeindenotfallsanitäter und einer Fortbildungspflicht für nicht-ärztliches Personal im Rettungsdienstbereich werde für gleichbleibend hohe Standards Sorge getragen.

Weiteren Empfehlungen zur Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung, wie der Ausweitung auf einen 24/7-Betrieb des im Landesnorden stationierten Hubschraubers der Luftrettung, stehen wir aufgeschlossen gegenüber“, erklärte Kurze.

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Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 20. Mai 2026