Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. MÀrz 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestÀtigt.
Einigungsvorschlag angenommen
Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Ănderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:
- EinfĂŒhrung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) fĂŒr WohngebĂ€ude in Höhe von 5 Prozent,
- EinfĂŒhrung einer degressiven AfA auf bewegliche WirtschaftsgĂŒter fĂŒr 9 Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante Klimaschutz-InvestitionsprÀmie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.
WettbewerbsfÀhigkeit soll steigen
Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die WettbewerbsfĂ€higkeit des Standorts Deutschland zu stĂ€rken und soll in der geĂ€nderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro fĂŒhren.
Inkrafttreten
Das Wachstumschancengesetz war 17. November 2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Ănderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und VerkĂŒndung in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024
Text/Foto: Bundesrat