Bundesrat stimmt Rentenanpassung Ost-West zu

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Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie kann daher wie geplant in Kraft treten.

Rentenangleichung Ost-West

Die Erhöhung betrĂ€gt 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Damit gilt kĂŒnftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland. Bisher gab es noch unterschiedliche Rentenwerte – sie wurden seit Juli 2018 schrittweise angeglichen. UrsprĂŒnglich sollte es erst ab Juli 2024 einen einheitlichen Rentenwert geben. Aufgrund der gestiegenen Löhne und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird die Angleichung nun schon ein Jahr frĂŒher als gesetzlich geplant erreicht.

JĂ€hrliche Anpassung

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn jemand ein Jahr lang durchschnittlich verdient und dafĂŒr RentenbeitrĂ€ge gezahlt hat. Die Bundesregierung legt ihn jeweils zum 1. Juli eines Jahres per Verordnung fest. Dadurch wird die Rente an die VerĂ€nderung der Löhne und GehĂ€lter angepasst.

Auch fĂŒr Landwirtinnen und Landwirte verĂ€ndern sich die RentenbezĂŒge. Der allgemeine Rentenwert (West) betrĂ€gt 17,36 Euro beziehungsweise 17,33 Euro (Ost).

Plenarsitzung des Bundesrates am 16.06.2023

Symbolfoto/pixabay